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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Handeln Sie, Herr Bundeskanzler!

Berlin (ots)

Zu den gestrigen Äußerungen des Bundeskanzlers über
den Umgang mit Sexualstraftätern erklärt der rechtspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Geis MdB:
Es hat lange gedauert, bis auch der Bundeskanzler erkannt hat,
dass der Schutz der Allgemeinheit vor Sexualverbrechen und anderen
schweren Straftaten ebenso offenkundig wie dringend der Verbesserung
bedarf.
Allerdings offenbart die Einschätzung des Bundeskanzlers, dass er
Sexualstraftäter schlechterdings für therapieunfähig halte und dass
man sie daher ausnahmslos und für immer "wegschließen" müsse, eine
bizarre Mischung aus Unkenntnis und Populismus. Denn das
Bundesverfassungsgericht räumt in ständiger Rechtsprechung auch dem
schlimmsten Verbrecher die Chance ein, eines Tages auf freien Fuß zu
gelangen.
Taugliche Verbesserungsvorschläge für den Schutz der Bevölkerung
hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hingegen längst unterbreitet: Die
Möglichkeit einer nachträglichen Sicherungsverwahrung, eine Erhöhung
der einschlägigen Strafrahmen, die Telefonüberwachung bei
Kindesmissbrauch und bei der Verbreitung von Kinderpornographie sowie
eine konsequentere Nutzung der DNA-Analyse.
Seinen markigen Worten sollte der Bundeskanzler Taten folgen
lassen. Er sollte jetzt im Sinne unserer Vorschläge von seiner
Richtlinienkompetenz Gebrauch machen und so die
Bundesjustizministerin zum Jagen tragen. Er muss sich jedenfalls
nicht an bloßen Sprüchen, sondern - wie bei der Bekämpfung der
Arbeitslosigkeit - an seinen Taten messen lassen.

Rückfragen bitte an:

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Fax: (030) 227-56660
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