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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Müller (Kirchheim): Postmonopol wie bei Thurn und Taxis

Berlin (ots)

Zur gestrigen Öffentlichen Anhörung des
Unterausschusses für Telekommunikation und Post zu dem von der
Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Verlängerung des
Postmonopols um fünf Jahre, erklärt der zuständige Berichterstatter
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elmar Müller MdB:
Die Unsicherheit und das schlechte Gewissen, das die rot-grüne
Koalition bei dieser erneuten Rücknahme einer Kernreform der früheren
Bundesregierung an den Tag legt, zeigt sich schon am Tempo, mit dem
das Gesetz durchgepeitscht werden soll.
Eingebracht am 18. Mai 2001, 1. Lesung am 1. Juni,
Expertenanhörung am 18. Juni: Die abschließende Beratung in den
Ausschüssen ist bereits für den morgigen Mittwoch, und die 2./3.
Lesung im Plenum ist schon für Freitag dieser Woche vorgesehen .
Während die Vertreter der Post AG und die Gewerkschaften sowie die
von den Regierungsparteien eingeladenen Professoren Badura und
Herdegen eine Verlängerung der Exklusivlizenz stützen, sehen die
Vertreter der Wettbewerber und der Monopolkommission keinerlei
Gründe, die diesen Schritt rechtfertigen würde. Angesichts der
dramatischen Produktionssteigerungen, die von der Post durch den
Aufbau hochtechnischer Sortiereinrichtungen bei gleichzeitiger
Verringerung ihrer Produktangebote für den Verbraucher erfolgreich
durchgeführt wurden, sowie durch den Abbau von 170.000 Arbeitsplätzen
seit 1990 sei dieses Unternehmen für den Wettbewerb bestens gerüstet
und bedürfe keiner staatlichen Hilfe mehr. Vielmehr seien die von den
Wettbewerbern bisher geschaffenen 30.000 Arbeitsplätze restlos
gefährdet, da inzwischen keiner der Lizenznehmer mehr einen Investor
findet.
Eine Exklusivverlängerung ist umso bedauerlicher als bei
planmäßiger Marktöffnung im Jahr 2003 mit einer stetigen Erhöhung der
Investitionen und der Zahl der Arbeitsplätze zu rechnen wäre.
Als eigenartig muss auch die Tatsache gewertet werden, dass die
Bundesregierung keine Vorschläge gemacht hat, wie die
Rechtsvorschriften als Folge einer Verlängerung der Exklusivlizenz
anzupassen seien. Inhaltlich handelt es sich um Bestimmungen des
Postgesetzes, die Universaldienstverpflichtung in § 52, die bis Ende
2002 befristet ist, und um die Entgeltgenehmigung in § 53 für den
Zeitraum der gesetzlichen Exklusivlizenz. In § 54 wird die Verwendung
von Postwertzeichen geregelt, wobei der Finanzminister insbesondere
bei den Sammlermarken jährlich auf mehrere 100 Mio. DM zu Gunsten der
DPAG verzichtet.
Schließlich wird in der Post-Universaldienstleistungsverordnung
(PUDLV) die Post AG als marktbeherrschendes Unternehmen lediglich bis
Ende 2002 zu mindestens 5.000 Postfilialen mit unternehmenseigenem
Personal verpflichtet. Sollte es zu keiner Anpassung kommen, würde
die Deutsche Post AG in ihrer marktbeherrschenden Stellung noch
dominanter werden als es sogar Thurn und Taxis waren.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wendet sich weiterhin gegen die
Verlängerung des Postmonopols. Demgegenüber ist die Unionsfraktion
durchaus bereit, an einer Gesetzesänderung mitzuwirken, die auf einen
Verzicht der Kapitalmehrheit des Bundes hinzielt. Dafür erwartet sie
aber eine völlige Freigabe der Info-Post und eine drastische
Absenkung der Briefpost im Grammbereich. Es ist unverzichtbar, dass
die Beförderung adressierter Kataloge geöffnet wird. Darüber hinaus
ist es wichtig, dass die Regulierungsbehörde bei ihrer Tätigkeit
nicht - wie durch den Wirtschaftsminister mehrfach geschehen - durch
Einflussnahmen gehindert  wird.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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