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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Genetischer Fingerabdruck darf nicht zum Tabu erhoben werden

Berlin (ots)

Zu der heute in Berlin vorgestellten Studie der
Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) über Rückfälligkeit und
kriminelle Karrieren von Sexualstraftätern erklärt der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert
Geis MdB:
Die Untersuchung der Kriminologischen Zentralstelle verdient eine
eingehende und sorgfältige Prüfung. Schon auf den ersten Blick ist
auffällig, dass Sexualstraftaten in der Regel von Tätern mit einer
hohen kriminellen Vorbelastung begangen werden. Wenn 55 % der wegen
sexuellen Kindesmissbrauchs Verurteilten und fast 75 % der wegen
Vergewaltigung Verurteilten bereits zuvor mindestens einmal, oft
sogar mehrfach verurteilt worden sind, muss bereits bei diesen
vorangegangenen Verurteilungen angesetzt werden.
Insbesondere sollte in Betracht gezogen werden, strafrechtliche
Verurteilungen stärker als bislang zum Anlass zu nehmen, um für
künftige Fälle einen genetischen Fingerabdruck der Täter zu
speichern. Das Potenzial der DNA-Analyse, die sich inzwischen als
geradezu unverzichtbares Beweismittel bewährt hat, sollte so
umfassend wie möglich ausgeschöpft werden, um den Schutz der
Bevölkerung vor Sexualverbrechen und anderen schweren Straftaten zu
verbessern.
Der genetische Fingerabdruck darf nicht zum Tabu erhoben werden.
In anderen Ländern, z.B. in Großbritannien und in den U.S.A.,
schüttelt man den Kopf über die deutschen Bedenkenträger. Die
datenschutzrechtlichen Aspekte des ausschließlich der
Identitätsfeststellung dienenden Verfahrens werden hierzulande
vielfach hochstilisiert.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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