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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Lohmann/Fink: Nur mit besseren Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte und mit Leistungsverbesserungen für Demenzkranke kann eine bessere Pflegequalität erreicht werden

Berlin (ots)

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für ein
Pflege-Leistungs-Verbesserungsgesetz im Deutschen Bundestag erklären
der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Wolfgang Lohmann MdB, und der zuständige Berichterstatter für Fragen
der Pflegeversicherung, Ulf Fink MdB:
Zwischen der Regierungskoalition und der Union besteht Einigkeit
darüber, dass alles getan werden muss, um alte und kranke Menschen
gut zu pflegen. Bessere Rechte für Heimbeiräte, bessere vertragliche
Grundlagen und ein enges Zusammenwirken von Heimaufsicht und
medizinischem Dienst der Krankenkassen sind dazu hilfreich. Der
eigentliche Unterschied zwischen der Regierungspolitik und unserer
Auffassung besteht in etwas anderem: Zentrale Aufgabe der Politik
muss es sein, die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte zu verbessern.
Nicht bürokratische Kontrollen, sondern eine bessere finanzielle
Ausstattung sichert die Qualität der Pflegeleistungen! Der
Gesetzentwurf der Bundesregierung geht daran vorbei,  indem er
lediglich weitere Kontrollinstanzen schafft und nichts vorsieht, um
die Voraussetzungen zu verbessern, unter denen in den Heimen zum Teil
aufopfernd gepflegt wird. Qualität muss man schaffen - man kann sie
nicht in Einrichtungen hinein kontrollieren.
Zur Finanzierung: Wir schlagen vor, dass die Kosten der
stationären medizinischen Behandlungspflege künftig nicht mehr von
der Pflegeversicherung, sondern von der Krankenversicherung
übernommen werden, so wie es bereits in der ambulanten Versorgung der
Fall ist. Allein damit würden 1,5 Mrd. DM frei, mit denen man rund
20.000 Pflegekräften neu einstellen könnte. Unser Vorschlag wäre ein
echter Beitrag zur Verbesserung der Pflegequalität in den Heimen.
Kein Beitrag ist es, die ohnehin überlasteten Pflegekräfte mit dem
zeitraubenden Ausfüllen von Prüfpapieren, Statistiken und Berichten
zusätzlich zu beschäftigen, wie es Rot-Grün vorsieht. Um die oben
genannten 1,5 Mrd. DM an Mehrbelastungen für die Krankenversicherung
auszugleichen, haben wir ebenfalls einen Vorschlag. Die
Regierungskoalition müsste lediglich ihr "Gesetz zur Stärkung der
Solidarität in der Gesetzlichen Krankenversicherung" von 1998/1999
zurücknehmen. Denn dieses Gesetz hat nicht die Solidarität gestärkt,
sondern die Krankenversicherung in Wirklichkeit mit mehr als 1,5 Mrd.
DM belastet!
Ein weiterer unverzichtbarer Punkt zur Verbesserung der
Pflegequalität in den Heimen ist die bessere Berücksichtigung von
dementen, d.h. altersverwirrten Menschen, deren Pflege eine besondere
Herausforderung darstellt. Die Koalition hat in ihrer
Regierungsvereinbarung erklärt, hier etwas tun zu wollen. Tatsache
aber ist, dass bis heute kein Gesetzentwurf der Bundesregierung
vorliegt. In der Sache besteht das Problem darin, dass Demenzkranke
rund um die Uhr betreut und beaufsichtigt werden müssen. Für die
tägliche Rundumbetreuung sind bisher aber keine finanziellen Mittel
in der Pflegeversicherung vorgesehen.
Ein wichtiger Schritt, auch Altersverwirrte an einer besseren
Pflegequalität teilhaben zu lassen, wäre, einen zusätzlichen
Betreuungsbedarf anzuerkennen.  Hierfür wäre ein Betrag von 1 Mrd. DM
erforderlich. Dies ist auch machbar: Nach ihren eigenen Berechnungen
geht die Bundesregierung davon aus, dass zugunsten von Demenzkranken
bereits jetzt ein Betrag von 500 Mio. DM aus der Pflegeversicherung
zur Verfügung steht. Wer jetzt fragt, woher das restliche Geld kommen
soll, dem sei das Sparpaket von Finanzminister Eichel in Erinnerung
gerufen, das der Pflegeversicherung einen jährlichen Einnahmeausfall
in Höhe von 400 Mio. DM beschert hat. Selbst führende Sozialpolitiker
der SPD haben erkannt: Dieser Schritt war ungerecht. Jetzt ist der
richtige Zeitpunkt gekommen, um sich gemeinsam dafür einzusetzen,
dass dieser Schritt rückgängig gemacht wird. Zusammen mit den
vorhandenen 500 Mio. DM würde dann nämlich knapp 1 Mrd. DM zur
Verfügung stehen, mit der wir unserer Verpflichtung den
altersverwirrten Menschen in unserer Gesellschaft gegenüber gerecht
werden können. Und genau dieser Verpflichtung  wollen wir von der
Union mit unserem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Leistungen in
der Pflege nachkommen.

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