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Widmann-Mauz: Schutz des Lebens stärken - Anonyme Geburt rechtlich sichern

Berlin (ots)

Zur aktuellen Diskussion über die Änderung des
Personenstandsgesetzes im Hinblick auf die Ermöglichung der
Verlängerung der Anzeigepflicht einer Geburt erklärt die Vorsitzende
der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette
Widmann-Mauz MdB:
Es kommt immer wieder zu geheimen Geburten bei denen in einem
erheblichen Maße oftmals die Gesundheit und das Leben der Frau und
des Kindes gefährdet werden. Viele dieser Kinder werden ausgesetzt
und überleben nur dadurch, dass sie zufällig gefunden werden. Nahezu
für 50 Prozent dieser Kinder kommt jede Hilfe zu spät. Schlagzeilen,
die von aufgefundenen Babys in Müllcontainern oder Toiletten
berichten, sind jedem ein Begriff. Solche Schreckenszenarien müssen
verhindert werden. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält es für
notwendig, alles zu tun, um das Leben und die körperliche
Unversehrtheit zu schützen und zu fördern. Ein erster entscheidender
Schritt in diese Richtung wird mit der Änderung des
Personenstandsgesetzes verfolgt.
Die geltende Rechtslage verlangt, dass ein neugeborenes Kind
innerhalb einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Bezirksamt
gemeldet werden muss. Diese Meldepflicht umfasst alle, die
unmittelbar mit der Geburt des Kindes in Verbindung stehen, wie
Vater, Hebamme, Arzt etc. Eine solche Verpflichtung bewirkt, dass
gerade junge Frauen, die aufgrund von schwerwiegenden sozialen
Beweggründen Schwierigkeiten haben, sich mit ihrem Kind zu
identifizieren, es oftmals auch aus Scheu vor Behörden, vorziehen,
ihr Kind geheim zur Welt zu bringen, um zu verhindern, dass eine
dieser Personen die Meldepflicht übernimmt. Damit gefährden sie sich
und das Leben ihres Kindes. Diesen Frauen muss im Hinblick auf das
höchste Rechtsgut, das Leben,  geholfen werden, Perspektiven zu
sehen.
Eine solche Perspektive kann durch die von der Union geforderte
Änderung des Personenstandsgesetzes geschaffen werden. Die
Gesetzesänderung würde bewirken, dass die betroffene Frau, die eine
Schwangerschaftskonfliktberatung aufgesucht hat, erst nach zehn
Wochen ihr Kind anmelden muss. Dadurch wird dieser Frau ermöglicht,
ihr Kind zunächst anonym zur Welt zu bringen und Panikreaktionen, wie
Aussetzung oder gar Tötung, zu vermeiden. Die Frau hat durch die
verlängerte Anzeigepflicht mehr Zeit, in der sie über ihr Leben und
das des Kindes reflektieren und eine überdachte Entscheidung zum Wohl
beider treffen kann. Die Verlängerung der Anzeigepflicht, verbunden
mit der Schwangerschaftskonfliktberatung, ist ein erster, wichtiger
Schritt zum Schutz des Lebens.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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