Alle Storys
Folgen
Keine Story von CDU/CSU - Bundestagsfraktion mehr verpassen.

CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schauerte: Jetzt europataugliche und mittelstandsfreundliche Regeln für die Zeit nach Rabattgesetz und Zugabeverordnung schaffen!

Berlin (ots)

Der Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
für Fragen des Wettbewerbs- und Kartellrechts, Hartmut Schauerte MdB,
fordert die Bundesregierung auf, endlich ihre zögerliche und untätige
Haltung aufzugeben und zügig auf ein harmonisiertes europäisches
Lauterkeits- und Wettbewerbsrecht auf hohem Schutzniveau
hinzuarbeiten. Für den mittelständischen Einzelhandel fordert er eine
Übergangsfrist von einem Jahr, damit dem Mittelstand genügend Zeit
bleibt, um eigene Kundenbindungs-, Marketing- und Vertriebssysteme
aufzubauen:
Die Wirtschaft befindet sich im Umbruch. Das zusammenwachsende
Europa und die sich globalisierende Weltwirtschaft fordern sowohl von
der Wirtschaft als auch von den Konsumenten neue Flexibilität und
Dynamik. Die Öffnung der Märkte hat zu veränderten Arbeits-, Lebens-
und Konsumgewohnheiten und neuen Formen der Konkurrenz geführt. Dies
erfordert auch eine Anpassung des deutschen Wettbewerbsrechts.
Faktischer Handlungsdruck besteht hier vor allem bei dem über siebzig
Jahre alten Rabattgesetz und der Zugabeverodnung, dessen ersatzlose
Abschaffung die Bundesregierung heute beschließen will.
Insbesondere vor dem Hintergrund der bevorstehenden EU-Richtlinie
zum elektronischen Geschäftsverkehr (E-Commerce) sind beide Gesetze
problematisch und hätten aufgrund des dort verankerten
Herkunftland-Prinzips eine Diskriminierung deutscher Unternehmen zur
Folge. Die deutschen Gesetze in ihrer Ausformung als Totalverbot sind
in ihrer Strenge einmalig in Europa. Während sich deutsche
Internethändler an Rabattgesetz und Zugabeverordnung halten müssten,
könnte die Konkurrenz deutschen Verbrauchern Rabatte und Zugaben
gewähren. Der ausländischen Konkurrenz stünden außerdem
Kundenbindungssysteme und neue Marketinginstrumente wie Community
Shopping zur Verfügung, während sie deutschen Händlern versagt
bleiben würden. Auch dem stationären Händler, der mit preiswerteren
Angeboten aus dem Internet konfrontiert wird, bliebe keine
Möglichkeit, auf diese Angebote zu reagieren.
Die rasante Zunahme des grenzüberschreitenden Marketings und des
Internethandels in Europa machen ein harmonisiertes europäisches
Wettbewerbsrecht dringend erforderlich. Eine bloß ersatzlose
Streichung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung kann nicht die
Lösung sein. Sie würde ebenfalls mit einer Diskriminierung der
deutschen Wirtschaft einhergehen, für die im europäischen Vergleich
eine weit höhere Meßlatte an das Wettbewerbsverhalten als in einer
Reihe von EU-Mitgliedsländern gilt. Ohne Harmonisierung besteht die
Gefahr eines "race to the bottom", der dann die Bundesrepublik
zwingt, unser Wettbewerbsrecht auf dem niedrigst möglichen Level
einzupendeln. Dies kann aber nicht im Sinne einer mittelständisch
orientierten Politik liegen. Wirklich hilfreich für die gleichzeitige
Verwirklichung der Ziele Binnenmarkt, Verhinderung von
Inländerdiskriminierung und Schutz mittelständischer Interessen ist
nur ein integrierter Ansatz auf EU-Ebene mit dem Ziel der Schaffung
eines rechtlich einheitlichen Mindestniveaus für fairen Wettbewerb,
das sich an §1 des deutschen UWG orientiert.
Auch und gerade der deutsche Mittelstand kann davon nur
profitieren. Durch seine Flexibilität und Serviceorientierung könnte
er bei einem fairen einheitlichen europäischen Wettbewerbsrahmen nach
Abschaffung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung die neuen
Marketingspielräume besonders gut nutzen. Gezielt eingesetzte Rabatte
und neue Kundenbindungssysteme können das Überleben im Wettbewerb
gegenüber Dauerniedrigpreisstrategien ermöglichen. Die neue
Vertriebsform des Internets kann mit neuen Werbekonzepten genutzt
werden. Der Schutz des mittelständischen Einzelhandels kann durch die
Beibehaltung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung nicht verbessert
werden. Mittelständische Interessen gilt es vielmehr bei der Reform
des UWG zu berücksichtigen.
Da mit der Aufhebung ganz erhebliche Veränderungen in den
Marketingstrategien auch gerade des Mittelstandes erforderlich sind,
halten wir eine Übergangsfrist von einem Jahr für unverzichtbar.
Diesen Zeitraum sollte der Mittelstand mindestens haben, um eigene
moderne Marketing-, Vertriebs- und Kundenbindungssysteme zu
entwickeln. Der Zeitraum ist auch darum erforderlich, weil solche
Bindungssysteme in den weitaus meisten Fällen nicht die alleinige
unternehmerische Entscheidung eines jeweiligen beteiligten
Handelspartners sein können, sondern diese Kundenbindungssysteme im
wesentlichen auf Kooperationen aufbauen werden, für die man einfach
eine gewisse Zeit braucht.
In diesem Zusammenhang halten wir es jedoch auch für
unverzichtbar, dass die Bundesregierung in der Wettbewerbspolitik und
in der europäischen Harmonisierung der Wettbewerbspolitik
einschließlich in der Entwicklung einer europäischen
Lauterkeitsrichtlinie nun endlich ihre völlig zögerliche, wenn nicht
gar untätige Haltung aufgibt und im Interesse eines lebendigen
Wettbewerbs, der mittelstandsfreundlich und verbrauchergerecht ist,
handelt. Die Wirtschaft, die Unternehmen und die Verbraucher erwarten
klare, einheitliche Rechtsrahmen für den Wettbewerb und klare, auch
nationale Zuständigkeiten für die Überwachung und Einhaltung der
Marktregeln bis hin zu klaren gerichtlichen Zuständigkeiten. Der
Vorstoß der EU-Kommission in diesen Bereichen sollte nicht einfach
nur abgewehrt werden, sondern als Gelegenheit begriffen werden nun
aktiv eine vernünftige europäische Wettbewerbsharmonisierung  zu
betreiben.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion