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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Geis: Kern der Zivilprozessreform ist bürgerfern, bürokratisch und realitätsfremd

Berlin (ots)

Zur Diskussion über den Regierungsentwurf zur
Zivilprozessreform anlässlich des Juristentages in Leipzig erklärt
der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert
Geis MdB:
Die Kernpunkte der von der Justizministerin zur persönlichen
Angelegenheit erklärten Reform des Zivilprozessrechts sind
bürgerfern, bürokratisch und realitätsfremd. Wie bei der noch
anstehenden Reform des Strafprozesses sollte die Ministerin die
extreme Ausweitung der Einzelrichtertätigkeit und die Verlagerung
aller Berufungsverfahren zu den Oberlandesgerichten und damit den 
Schritt in die dreistufige Gerichtsorganisation aufgeben.
Die beabsichtigte Reform ist bürgerfern, weil die geplante
Austrocknung der Landgerichte und ihre Verschmelzung mit den
Amtsgerichten zu einer einheitlichen und allzuständigen
Eingangsinstanz das Ende vieler kleinerer Amtsgerichte in den
Flächenländern bedeuten würde.
Sie ist bürgerfern, weil die Verlagerung aller Berufungs- und
Beschwerdesachen an die Oberlandesgerichte zu unzumutbaren
Entfernungen gerade in den Flächenländern führen würde. Wenn die
Wahrnehmung der Berufungsverhandlung zur Tagesreise gerät, nützt die
an sich begrüßenswerte Herabsetzung des Berufungsstreitswertes gar
nichts. Im Hinblick auf das Kostenrisiko wird die in erster Instanz
unterlegene Prozesspartei auch auf eine aussichtsreiche Berufung
verzichten, weil die entstehenden Kosten die mögliche Besserstellung
nach der Berufung weitgehend auffressen.
Die Reform ist bürokratisch, weil die vorgeschriebene
Güteverhandlung nur das formalisiert, was bereits nach geltendem
Recht Pflicht des Richters ist: In jeder Lage des Verfahrens auf eine
gütliche Einigung hinzuwirken.
Die Reform ist realitätsfern, weil die erwarteten
Personaleinsparungen durch den vermehrten Einsatz des Einzelrichters
bei weitem nicht ausreichen, den Mehrbedarf bei den Amtsgerichten zu
decken.
In einem Fachgespräch der Rechtspolitiker der Union mit Vertretern
der Berufsverbände musste selbst der Richterbund, der noch am ehesten
wenigstens Teilen der Reform zuneigt, eingestehen, dass eine
Umsetzung des Regierungsentwurfs nur mit einer gleichzeitigen
Ausweitung des richterlichen Personals umsetzbar sei.
Die vornehmen Umgangsformen der Richter und Anwälte bei der
Diskussion während des Juristentages in Leipzig haben an der Kritik
an den Kernpunkten nichts geändert.
Die Ministerein sollte bei der Zivilprozessreform ähnliche
Vernunft zeigen, wie sie sich für das Strafprozessrecht abzuzeichnen
scheint.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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