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Schauerte/Wissmann: Bundesregierung sollte übereilten Gesetzentwurf zum Übernahmerecht zurückziehen

Berlin (ots)

Der Wettbewerbs- und Kartellrechtsexperte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Schauerte MdB, und der
Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Technologie,
Matthias Wissmann MdB, fordern bessere Lösungen für ein deutsches und
europäisches Übernahmerecht.
Im Zuge der Globalisierung haben Unternehmensübernahmen einen
Rekordstand erreicht. Als Ausdruck freier unternehmerischer
Entscheidung haben Sie in aller Regel positive Auswirkungen auf die
Innovationsfähigkeit der betroffenen Unternehmen und stärken den
Standort Deutschland und seine internationale Wettbewerbsfähigkeit,
wenn sie in einem angemessenen ordnungspolitischen Rahmen bei einem
Mindestmaß gesetzgeberischer Regulierung stattfinden und sich an den
internationalen Standards orientieren. Weder der Gemeinsame
Standpunkt zur Europäischen Übernahmerichtlinie noch in besonderem
Maße der von der Bundesregierung übereilt vorgelegte Gesetzentwurf
für ein deutsches Übernahmerecht gewährleisten fairen Wettbewerb und
Rechtssicherheit bei Unternehmensübernahmen sowie einen angemessenen
Ausgleich der Interessen der Aktionäre der Zielgesellschaft und des
Bieters.
Auf der heutigen Pressekonferenz in Berlin legten die beiden
Wirtschaftsexperten der CDU einen umfangreichen Forderungskatalog
vor. Darin fordern sie die Bundesregierung auf, bei der weiteren
Beratung der EU-Richtlinie und eines späteren deutschen
Übernahmerecht insbesondere folgende Punkte im Interesse der
Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu
berücksichtigen:
  • Sicherstellung eines angemessenen Abwehrpotenzials der Zielgesellschaft. Satzungsmäßiges Wahlrecht der Unternehmen über das Zustandekommen von Abwehrentscheidungen
  • Kein nationales Vorgreifen der EU-Richtlinie aus Gründen der Rechtsklarheit und der Rechtseinheitlichkeit. Zurückziehen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung bis zur endgültigen Verabschiedung der EU-Richtlinie
  • Keine wettbewerbsschädliche Überregulierung, sondern Flexibilität und Praktikabilität als Maßstab für ein deutsches Übernahmegesetz
  • Gleichbehandlung von Privatanlegern und Belegschaftsaktionären: Doppelbesteuerung vermeiden
  • Schaffung einer breiteren europaweiten Harmonisierung durch eine überarbeitete EU-Richtlinie, die in zentralen Punkten den Mitgliedsstaaten pauschale Mindeststandards vorschreibt und so für Rechtseinheitlichkeit sorgt

Rückfragen bitte an:

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