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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schmidt: UA-Vorsitzender Neumann handelt ohne Legitimation

Berlin (ots)

Der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1.
Untersuchungsausschuss, Andreas Schmidt (Mülheim) MdB, erklärt:
Offensichtlich unter massivem Druck der SPD im
Untersuchungsausschuss hat deren Vorsitzender Neumann kurzerhand
gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten, keine
Beugehaft gegen den Zeugen Terlinden zu verhängen, das Rechtsmittel
der Beschwerde eingelegt.
Dazu war Neumann durch den Untersuchungsausschuss nicht
legitimiert. Die Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten konnte
bisher von den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses noch nicht
einmal zur Kenntnis genommen werden, da sie nur einigen Mitgliedern
des Untersuchungsausschusses zugänglich gemacht worden war.
Üblicherweise hätte eine Beratung der Entscheidung im
Untersuchungsausschuss stattfinden und ggf. ein Beschluss über die
Einlegung eines Rechtsmittels gefasst werden müssen. Dies alles ist
nicht geschehen.
Der Untersuchungsausschuss hatte am 06.04.2000 lediglich folgenden
Beschluss gefasst:
"1. Beim zuständigen Richter des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten
wird beantragt, 
   ...     gegen den Zeugen Hans Terlinden die Haft anzuordnen.
2. Die Durchführung des Beschlusses zu Ziffer 1 des Antrages auf
Erzwingungshaft wird ausgesetzt, sobald der Zeuge Terlinden die
Bereitschaft zur Aussage gegenüber dem Untersuchungsausschuss zu
Händen des Vorsitzenden erklärt.
3. Der Vorsitzende wird ermächtigt, die notwendigen Maßnahmen zur
Durchführung des Beschlusses zu veranlassen."
Mit diesem gegen die Stimmen der CDU/CSU zustande gekommenen
Beschluss hatte der Untersuchungsausschuss seinen Vorsitzenden nur
für die erste Instanz legitimiert. Schon aus Respekt vor dem Gericht
hätte der Untersuchungsausschuss zunächst einmal prüfen müssen, ob
ihn die Gründe des Gerichts überzeugen, die Terlinden ein
Auskunftsverweigerungsrecht zubilligen. Eher rechtsfeindlich zu
verstehende Äußerungen aus den Reihen der SPD sind ungeeignet, im
Namen des Untersuchungsausschusses ein Rechtsmittel einzulegen. Dass
das von Neumann eingeschlagene Verfahren auch den
Untersuchungsausschuss bevormundet und undemokratisch ist, versteht
sich von selbst.
Im übrigen hält sich die Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten
im Rahmen der Rechtsprechung zum Auskunftsverweigerungsrecht von
Zeugen.

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Fax: (030) 227-56660
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