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CDU/CSU-Bundestagsfraktion
von Klaeden: Vorwürfe gegen Sonderermittler Hirsch und Kanzleramt werden lauter

Berlin (ots)

Fehlende Rechtsgrundlage für Hirsch und unzulässige
Verhörmethoden werden parlamentarisches Nachspiel haben
Der Parlamentarische Geschäftsführer der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Eckart von Klaeden, MdB erklärt:
"Die Leitung des Bundeskanzleramtes hat gegen fundamentale Regeln
des Rechtsstaats verstoßen, indem sie Sonderermittler Burckhard
Hirsch ohne rechtliche Grundlage Einsicht in amtliche Akten und
Dateien gab und ihn beauftragte, Kanzleramtsmitarbeiter nach ihren
amtlichen Kenntnissen zu befragen." Zu diesem von der Bundesregierung
bislang nicht kommentierten Ergebnis kommt eine Analyse des
Datenschutzbeauftragten des Freistaates Sachsen,          Dr. Thomas
Giesen.
Besonders pikant sei, dass die von Kanzleramtsstaatssekretär
Steinmeier zunächst eingesetzte amtsinterne Arbeitsgruppe ihren
ausführlichen Bericht vom Februar mit der Forderung an die Leitung
des Kanzleramtes abschließt, die bisherigen Verwaltungsermittlungen
durch ein förmliches Disziplinarverfahren zu ergänzen. Dies würde
aber die Ernennung eines Ermittlungsführers voraussetzen, der
förmliche Beweise erheben und richterliche Ermittlungshandlungen
veranlassen könnte.
Von diesem vorgeschriebenen Verfahrensweg mit klarer
Ermittlungsverantwortung ist das Kanzleramt abgewichen, indem es die
Aufklärung auf die Privatperson Hirsch abgeschoben hat. Der Experte
Giesen sagt dazu wörtlich: "Weil Hirsch (als Außenstehender) nicht
unter den Regeln des öffentlichen Dienstes steht, darf er weder
Ermittlungsführer im Vorverfahren noch Untersuchungsführer im
Disziplinarverfahren noch Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft sein.
Privatdetektiv ist er auch nicht, denn er hat das Gewerbe nicht
angemeldet. Und selbst wenn: Einem Detektiv stehen behördliche Akten
und Auskunftspersonen nicht zur Verfügung. Die Informationen, die
Hirsch zu Gesicht bekam, standen ihm also nicht zu."
Einerseits wurde dadurch das Grundrecht der ins Verhör genommenen
Bediensteten, über die Preisgabe und Verwendung ihrer Daten zu
bestimmen, schwerwiegend verletzt. Hirsch hatte nicht die zwingend
erforderliche gesetzliche Ermächtigung, diese Daten abzufragen.
Zudem wurde die Verschwiegenheitspflicht der Befragten gröblich
missachtet: Die Mitarbeiter des Kanzleramtes sind gedrängt worden,
der Privatperson Hirsch - entgegen ihrer Verschwiegenheitspflicht -
Auskunft über dienstliche Angelegenheiten zu geben. Dies alles, sagt
Giesen, wiege besonders schwer, weil das Kanzleramt Hirsch mit
gewollter Unabhängigkeit und damit Unangreifbarkeit ausgestattet und
nicht, wie dies im Disziplinarrecht vorgeschrieben sei, mit Vorgaben
und Weisungen versehen habe.
Angesichts dieser Rechtslage ist es um so schlimmer, dass Hirsch
seine "Gespräche" offenbar unter Androhung disziplinarrechtlicher
Schritte geführt hat.
Diese Verhörmethoden Hirschs und die fehlende Rechtsgrundlage für
seine Tätigkeit werden ein parlamentarisches Nachspiel haben müssen.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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