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Geis: Kanzlerwort einlösen - Kronzeugenregelung erneuern

Berlin (ots)

Zur Forderung des rheinland-pfälzischen
Justizministers Herbert Mertin (FDP), eine neue Kronzeugenregelung
bei schweren Straftaten wieder einzuführen, erklärt der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert
Geis MdB:
Der rheinland-pfälzische Justizminister greift eine Forderung auf,
die die CDU/CSU-Fraktion bereits im vergangenen Dezember erhoben
hatte - und die von den Koalitionsfraktionen abgelehnt worden war.
Wir wollen die Kronzeugenregelung - erneuert und den
rechtsstaatlichen Bedenken Rechnung tragend - als effektives Mittel
der Bekämpfung von Organisierter Kriminalität den
Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stellen. Auch die Sicherheit
der Bürger vor den ausufernden Verbrechen Organisierter Kriminalität
verlangt ein umgehendes Handeln. Dabei steht der Kanzler im Wort.
Hatte er doch in seiner Regierungserklärung noch verkündet, "wir
werden die Kriminalität in all ihren Erscheinungsformen entschlossen
bekämpfen" (10. November 1998).
Eine neue Kronzeugenregelung sollte bestimmen, dass keine
Verurteilung allein aufgrund der Aussage eines Kronzeugen erfolgen
darf. Kronzeugenangaben müssen also durch zusätzliche Beweismittel
erhärtet werden. Des weiteren muss das Strafverfahren zu Ungunsten
des Kronzeugen wieder aufgenommen und die von der Justiz gewährten
Strafmilderungsvorteile müssen ihm wieder weggenommen werden können,
wenn sich herausstellt, dass ein Kronzeuge die Justiz "hereingelegt"
hat.
Eine effektive Strafverfolgung und Prävention bei Delikten der
Organisierten Kriminalität ist aufgrund der vorhandenen Abschottung
ohne die Gewinnung von Kronzeugen oftmals nicht möglich. Je höher ein
Beschuldigter in der Hierarchie eines kriminellen Netzwerkes steht,
um so schwieriger ist es, unbeteiligte Zeugen zu finden, die
belastende Beobachtungen vortragen könnten, zumal sich die führenden
Leute selten unmittelbar "die Hände schmutzig" machen. Die
Strafverfolgungsbehörden sind auf Aussagen von Gehilfen oder
Mittätern angewiesen, die aber meist nur dann bereit seien, die
erheblichen Risiken einer Aussage auf sich zu nehmen, wenn sie dafür
von der Justiz auch belohnt werden.

Rückfragen bitte an:

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Fax: (030) 227-56660
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