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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Laumann/Singhammer: Mehr Gerechtigkeit für Zeitungsausträger, Verleger und Feuerwehrleute

Berlin (ots)

Zu den Anträgen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
ehrenamtlich Tätige und kurzfristig Beschäftigte von der
Sozialversicherungspflicht zu befreien, erklärt der sozialpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl-Josef Laumann MdB und,
der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Johannes
Singhammer MdB:
Zeitungsaustragen im Rahmen der 630-DM-Regelung muss sich wieder
für Zusteller und Verleger lohnen. Feuerwehren müssen funktionsfähig
bleiben.
Die nunmehr eingebrachten Anträge sollen die schreiendsten
Ungerechtigkeiten beseitigen, die mit der 630-DM-Gesetzes-Problematik
einhergehen.
Auf Initiative der CSU-Landesgruppe hat die Fraktion der CDU/CSU
den Bundestag und die Bundesregierung aufgefordert, ehrenamtlich
Tätige sowie kurzfristig Beschäftigte von der
Sozialversicherungspflicht auszunehmen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion geht davon aus, dass eine
ehrenamtliche Tätigkeit nicht gleichzusetzen ist mit einer
beruflichen Beschäftigung, die auf Einkommenserzielung ausgerichtet
ist. Aufwandsentschädigungen an ehrenamtlich Tätige sind kein
Entgelt, sondern vielmehr Ersatz für entstandenen Aufwand und
Anerkennung für die geopferte Freizeit sowie eingebrachte Sachkunde.
Sozialrechtliche Leistungen wie etwa das Arbeitslosengeld bei
Arbeitslosigkeit, Rentenversicherung für Alter, Kündigungsschutz,
bezahlter Urlaub oder Mutterschutz sind der ehrenamtlichen Tätigkeit
grundsätzlich fremd. Ziel des ehrenamtlichen Engagements von
hunderttausenden Mitbürgern ist nicht ein Entgelt wie in einem
Arbeitsverhältnis, sondern das Engagement für die Allgemeinheit. Das
Sozialgesetzbuch muss daher klarstellen, dass eine ehrenamtliche
Tätigkeit kein Beschäftigungsverhältnis und Aufwandsentschädigungen
kein Arbeitsentgelt, somit sozialversicherungsfrei sind. Die
Bundesregierung hat hierfür geeignete Abgrenzungskriterien zu
definieren, damit den Betroffenen schnellst möglichst geholfen werden
kann.
Der zweite Antrag soll sicher stellen, dass Arbeitnehmer, die nur
50 Tage im Jahr (z.B. Austräger von Wochenblättern) auch länger als
ein Jahr diese Tätigkeit sozialversicherungsfrei ausüben können. Die
Sozialversicherungsträger gehen nämlich davon aus, dass eine
kurzfristige sozialversicherungsfreie Beschäftigung mit einem
Arbeitseinsatz von maximal 50 Arbeitstagen im Jahr nur dann vorliegt,
wenn die Beschäftigung nicht ein Jahr übersteigt. Ist z.B. der
Zeitungsausträger auch nach einem Jahr noch für den selben Verleger
tätig, so beginnt ab da die Sozialversicherungspflicht.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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