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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Kors/Koschyk: Neues Wohnortzuweisungsgesetz für Aussiedler wird befristet

Berlin (ots)

Nach den heutigen Beratungen in den
Bundestagsausschüssen zum Gesetzentwurf über die Festlegung eines
vorläufigen Wohnortes für Spätaussiedler erklären die
Aussiedlerbeauftragte der CSU/CSU-Bundestagsfraktion, Eva-Maria Kors
MdB, und der vertriebenenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Das neue Gesetz über die Festlegung eines vorläufigen Wohnortes
für Spätaussiedler wird auf Drängen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
befristet und nach dem 31. Dezember 2009 wieder außer Kraft treten.
Das zur Zeit noch in Kraft befindliche Wohnortzuweisungsgesetz für
Spätaussiedler war auf 11 Jahre begrenzt und wird am 15. Juli 2000
auslaufen. Die Bundesregierung hat deshalb einen Gesetzentwurf
vorgelegt, der auch in Zukunft die gleichmäßige Verteilung der
Spätaussiedler auf das Bundesgebiet und eine schlüsselgerechte
Verteilung auf die einzelnen Bundesländer gewährleisten soll.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung wollte das
Wohnortzuweisungsgesetz zunächst unbefristet verlängern. Für
Spätaussiedler, die nach dem 14. Juli 1997 aufgenommen wurden, ebenso
wie für Neuzuzügler soll die Bindung von Leistungen nach dem
Bundessozialhilfegesetz und dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch an den
Zuweisungsort erfolgen, wobei die Geltungsdauer der Wohnortzuweisung
im Einzelfall auf drei Jahre begrenzt wird. Das Gesetz gilt dadurch
nicht nur für Neuankömmlinge, sondern auch für bereits seit dem 14.
Juli 1997 in Deutschland aufgenommene Spätaussiedler.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 4. Februar 2000 keine
Einwendungen gegen den Gesetzentwurf erhoben. Bei den Beratungen des
federführenden Innenausschusses des Bundestages hat die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion ihre grundsätzliche Zustimmung zum
Gesetzentwurf der Bundesregierung erklärt. Bei der Güterabwägung
zwischen der Notwendigkeit einer gleichmäßigen Verteilung der zu uns
kommenden Spätaussiedler auf das Bundesgebiet einerseits und dem
Recht auch dieses Personenkreises auf Freizügigkeit andererseits
haben die Vertreter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Innenausschuss
jetzt auf eine Befristung des Gesetzes gedrängt. Eine Befristung ist
auch deshalb angezeigt, da mittelfristig mit einer Abnahme der
Spätaussiedler-Zuzugszahlen zu rechnen ist, wodurch das Erfordernis
des bisherigen Verteilverfahrens nicht mehr gegeben wäre. Die
Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben diesen
Überlegungen beigepflichtet. Entsprechend soll das neue
Wohnortzuweisungsgesetz bis zum 31. Dezember 2009 befristet werden.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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