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Hasselfeldt: Mittelstand bleibt weiterhin Verlierer bei den rot-grünen Steuerplänen

Berlin (ots)

Zu dem von der rot-günen Koalitionsfraktion heute
vorgelegten Kabinettsentwurf zur Unternehmensteuer äußert die
finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerda
Hasselfeldt MdB:
Der Mittelstand ist der Verlierer dieser rot-grünen Steuerpläne.
Trotz massiver Kritik, die im Vorfeld von Experten zu diesem Projekt
geäußert wurde, hält die Regierung weiterhin an den
mittelstandsfeindlichen Plänen für ihr Konzept fest. Die Option für
Personenunternehmen zur Körperschaftsbesteuerung ist schlichtweg
nicht praktikabel. Neben einem erhöhten Verwaltungsaufwand werden
diese Unternehmen zunächst mit einer enormen Steuerlast überzogen, da
sie stille Reserven aufdecken und versteuern müssen. Auch wenn sie
den scheinbaren Vorteil eines Geschäftsführergehaltes sowie der
Bildung von Pensionsrückstellungen in Anspruch nehmen können, müssen
sie in Verlustjahren von der Substanz ihres Unternehmens leben. Im
Erbfall erhöht sich durch die andere Bewertung ihres Unternehmens die
Steuerlast auf das Fünffache. Die Rückkehr zur Einkommensbesteuerung
ist ihnen aus finanziellen Gründen verwehrt, denn dann wird z.B. die
auf 10 Jahre gestundete Steuer aus der Aufdeckung der stillen
Reserven sofort fällig. Die Senkung der Einkommensteuertarife kommt
für kleine Betriebe zu halbherzig und zu spät.
Bereits im sogenannten Steuerentlastungsgesetz haben kleine und
mittlere Betriebe erhebliche Vorleistungen erbracht, z.B. durch die
geänderte Teilwertabschreibung und Abschaffung des halben
Steuersatzes bei Betriebsaufgabe und -veräußerung.
Das Halbeinkünfteverfahren ist nicht europatauglicher als das
bisher angewandte Anrechnungsverfahren, das die individuelle
Leistungsfähigkeit besser berücksichtigt. Denn die
Definitivbesteuerung von 25 % auf Gesellschaftsebene bleibt in jedem
Fall erhalten. Für Anleger mit einem Steuersatz unter 40% bedeutet
das Halbeinkünfteverfahren sogar eine Verschlechterung, denn ihre
persönliche Steuerlast steigt.
Die Senkung der Einkommensteuersätze kommt zudem zu spät und zu
halbherzig, sie erfolgt in mehreren Stufen bis zum Jahr 2005 und
zeigt gerade im unteren Bereich des Tarifverlaufs einen steilen
Anstieg auf.
Die Union fordert deshalb eine schnellere Senkung der
Einkommensteuersätze, weil nur so alle Steuerbürger wirksam entlastet
werden können sowie die Abkehr von dem Optionsmodell und dem
Halbeinkünfteverfahren. Statt dessen fordern wir die Wiedereinführung
des halben Steuersatzes für Betriebsaufgabe und -veräußerung.

Rückfragen bitte an:

CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Tel.: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.bundestag.de
E -Mail: fraktion@CDUCSU.Bundestag.de

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