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Bertelsmann SE & Co. KGaA

Bertelsmann beantragt Abweisung der Schadensersatzklagen

Gütersloh (ots)

Die Bertelsmann AG und ihre U.S.-Töchter, die
Bertelsmann Inc. und BeMusic, Inc., haben beim Bundesgericht in New
York die Abweisung von drei Klagen wegen angeblicher
Urheberrechtsverletzungen beantragt. Die Klagen beziehen sich auf
Darlehen, die Bertelsmann Napster in den Jahren 2000 und 2001 gewährt
hat. Ziel dieser zweckgebundenen Darlehen war es ausdrücklich,
Napster bei der Umwandlung in eine voll lizenzierte Musiktauschbörse
zu unterstützen. Mit dem Antrag widerlegt Bertelsmann Behauptungen
der Kläger, wonach Bertelsmann Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen
geleistet habe. Das Unternehmen beruft sich dabei auf gefestigte
U.S.-amerikanische Rechtsprechung und neuere Gerichtsurteile.
Bertelsmann argumentiert, dass das U.S.-Urheberrecht keine
Grundlage für solche Schadensersatzforderungen bietet. Es ist nicht
möglich, derartige Forderungen an einen Darlehensgeber zu stellen,
nur weil es einem Kläger nicht gelingt, von dem angeblichen Verletzer
selbst -  in diesem Fall Napster - Schadensersatz zu erlangen. Kein
U.S.- Gericht hat bislang anerkannt, dass allein die Vergabe eines
Darlehens an einen angeblichen Urheberrechtsverletzer als Grundlage
für einen Schadensersatzanspruch gegen den Darlehensgeber ausreicht.
Im übrigen würde diese haltlose und abwegige Theorie die
Kapitalmärkte verunsichern, weil mit ihr die Geltung des
Urheberrechts weit über die tatsächlich Verantwortlichen hinaus
ausgedehnt würde.
Chef-Richterin Marilyn H. Patel vom Gerichtsbezirk
Nord-Kalifornien hatte eine vergleichbare
Urheberrechtsverletzungsklage gegen den Risikokapitalgeber und
beherrschenden Napster-Gesellschafter Hummer Winblad bereits früher
abgewiesen. Dabei hatte sie ausgeführt, dass eine Theorie indirekter
Urheberrechtsverletzungen "objektiv nicht nachvollziehbar" und von
geltendem U.S.-Urheberrecht nicht gedeckt sei.
In dem Antrag führt Bertelsmann ferner aus, dass die Kläger es
weder versucht haben noch überhaupt hätten versuchen können, die
Existenz einer rechtlichen Grundlage für ihre Behauptung zu beweisen.
So bleiben sie jeden Beleg dafür schuldig, dass Bertelsmann die
Handlungen von Napster, ganz zu schweigen von denen der Napster-
Nutzer, jemals hätte beeinflussen können. Bertelsmann unterstreicht
außerdem, dass das Unternehmen weder unmittelbar noch mittelbar von
den angeblichen Urheberrechtsverletzungen des damaligen Napster-
Dienstes finanziell hätte profitieren können und auch in der Tat
nicht profitiert hat. Vielmehr hat Bertelsmann alle an Napster
geleisteten Darlehen und Vorauszahlungen verloren.
Bertelsmann weist auch darauf hin, dass Vertreter der
Musikindustrie nach der Vergabe der Darlehen an Napster die
Initiative zur Schaffung eines voll lizenzierten Dienstes öffentlich
als einen produktiven Schritt in die richtige Richtung anerkannt
hatten. Bertelsmanns Ziel, nämlich die Schaffung eines voll
lizenzierten Dienstes, wird heute, nach fast drei Jahren,
ausgerechnet von einem der Kläger, Universal Music Group Recordings,
mittels einer Beteilung an der Firma Roxio und deren Marke "Napster"
weiter verfolgt.
Für Rückfragen:
Markus Payer
Medien- und Wirtschaftsinformation
Tel. 05241 - 80 8 99 23 
markus.payer@bertelsmann.com

Original-Content von: Bertelsmann SE & Co. KGaA, übermittelt durch news aktuell

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