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Windows XP und die Anmeldepflicht
Microsofts Aktivierungsprozedur unter der Lupe

Hannover (ots)

Der Softwareriese Microsoft hat eine neue
Prozedur zum Schutz gegen illegale Softwarenutzung ersonnen: Wer
künftig ein Office-Paket oder einen PC mit dem Betriebssystem Windows
kauft, muss die Benutzung anmelden, sonst funktionieren die Programme
nach kurzer Zeit nicht mehr.
Mit der bevorstehenden Markteinführung von Office XP und Windows
XP will Microsoft die so genannte Aktivierung zur Pflicht machen,
berichtet das Computermagazin c't in seiner aktuellen Ausgabe 9/2001.
Die Programme errechnen aus der Hardwareausstattung des Computers
einen Code, den der Kunde an Microsoft übermitteln muss, um im
Gegenzug einen Freischaltcode zu erhalten. Damit will Microsoft
offenbar erreichen, dass die Software nur noch auf dem PC läuft, für
den sie angemeldet worden ist. Nach Umbauten an der Hardware wird
unter Umständen ein neuer Freischaltcode benötigt.
Microsoft versichert, dass der Kunde bei der Anmeldung anonym
bleibe. Die Prozedur soll anfangs wahlweise telefonisch oder über das
Internet abgewickelt werden. Wer aber wiederholt einen neuen
Freischaltcode benötigt, kann diesen nur noch per Telefon einholen.
Ob das Verfahren überhaupt mit der deutschen Rechtslage vereinbar
ist, hat der Münchner Rechtsanwalt Andreas Witte für c't untersucht.
Der Jurist meldet Bedenken gegen die Beschneidung der Rechte des
Softwarekäufers an.  Rechnerbezogene Lizenzen hält er im
Massengeschäft für unzulässig. Witte nennt außerdem Bedingungen, die
Microsoft bei der Anmeldeprozedur in jedem Fall zu erfüllen habe.
Demnach müssen Anrufe rund um die Uhr kostenfrei möglich sein. Es
dürfen kein überflüssigen Vorspanntexte laufen, etwa
Lizenzbelehrungen, und es darf keine Anlockung zur Preisgabe
persönlicher Daten erfolgen. Die Datenschutzbestimmungen müssen
strikt eingehalten werden. Der Hausjurist der deutschen
Microsoft-Niederlassung sicherte die Einhaltung dieser Kriterien in
einer Stellungnahme gegenüber c't zu.
Von der Anmeldung über das Internet rät c't wegen der mangelnden
Transparenz des Verfahrens ab. Denn dabei überträgt die Software
verschlüsselte Daten, deren Inhalt jeder Kontrolle entzogen ist. Der
Aufwand für die Verschlüsselung von Daten, die im anderen Fall
einfach per Telefon ausgetauscht würden, erscheint unplausibel. c't
erinnert daran, dass der Softwareriese 1999 in einer ähnlichen Sache
Fehler einräumen musste, nachdem er ertappt worden war: Bei der
Online-Registrierung von Windows 98 wurden generell auch solche Daten
übertragen, deren Übermittlung der Anwender ausdrücklich abgelehnt
hatte.
Titelbild c't 09/2001: www.heise.de/
   presseinfo/bilder/ct/01/ct092001.jpg
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