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WDR-Pressemitteilung + + + WDR-Rundfunkrat: Jugendmedienschutz der öffentlich-rechtlichen Sender funktioniert – Gegen gemeinsame Aufsicht für Private und Landesrundfunkanstalten

Köln (ots)

Der Rundfunkrat des WDR hat sich gegen eine
gemeinsame Jugendmedienschutz-Aufsicht für öffentlich-rechtliche und
private Rundfunksender ausgesprochen. Zugleich befürwortete das
Gremium unter Vorsitz von Reinhard Grätz eine Zusammenarbeit der für
den Jugendmedienschutz zuständigen Organe von ARD und ZDF sowie der
für den Privatfunk zuständigen Landesmedienanstalten. Sie böte die
Chance, unter Wahrung der jeweiligen Kompetenzen zur
gesellschaftlichen Konsensfindung beizutragen, heißt es in einem
Positionspapier des Gremiums zum Jugendmedienschutz. Darüber hinaus
empfahl der Rundfunkrat den Jugendschutzbeauftragten der öffentlich-
rechtlichen Sender, ihre Arbeit „stärker öffentlich zu präsentieren
und sich auch in die internationale Debatte, insbesondere auf
europäischer Ebene, um grenzüberschreitende Lösungen einzuschalten“.
Der Rundfunkrat, der das Positionspapier auf Vorschlag von Karin
Junker, der Vorsitzenden seines Programmausschusses, verabschiedete,
verwies auf die weit gehenden Kompetenzen des WDR-
Jugendschutzbeauftragten. Er werde nicht nur eingeschaltet, wenn es
darum gehe, Filmmaterial im Rohschnitt auf mögliche
Jugendgefährdungen durchzusehen und Schnitte vorzuschlagen, sondern
vielfach suchten die Redaktionen in Zweifelsfällen auch schon im
Planungsstadium das Gespräch mit ihm: „So ist es im WDR gelebte
Realität, dass der Jugendschutzbeauftragte die
Programmverantwortlichen schon bei der Planung von Filmprojekten auf
mögliche Gefährdungen aufmerksam machen kann.“
Das Gremium wertete es als Erfolg, dass es seit Jahren keine
formale Programmbeschwerde auf Verletzung der Programmgrundsätze beim
Jugendschutz gegeben habe. Die binnenplurale Kontrolle der
öffentlich-rechtlichen Programme funktioniere. Die Gremien von ARD
und ZDF seien Garanten für die Einhaltung verantwortungsvoller
Standards, was die kontroverse Auseinandersetzung im Einzelfall
selbstverständlich nicht ausschließe.
Da die privaten Programmveranstalter nicht über ein vergleichbares
Aufsichtssystem verfügen, wurde im April 2003 die Kommission der
Landesmedienanstalten für Jugendmedienschutz (KJM) installiert. „Eine
Mischung der beiden Systeme unter dem Dach der KJM, wie vor allem von
denen gewünscht, die dem öffentlichen System Versagen anhängen
wollen, wäre schlicht systemfremd und wird daher vom Rundfunkrat
abgelehnt“, heißt es in dem Positionspapier.
Das Positionspapier des WDR-Rundfunkrates „Medienkompetenz ist der
beste Jugendmedienschutz“ ist im Original abrufbar bei der WDR
Pressestelle unter 0 221 / 220 – 4603.
Rückfragen:	Rüdiger Oppers, Unternehmenssprecher
                Telefon 0221/220-2405

Original-Content von: WDR-Rundfunkrat, übermittelt durch news aktuell

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