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IKK e.V.

Krankenkassen wollen Gesundheitsförderung verstärkt auf sozial Benachteiligte ausrichten

Bergisch Gladbach (ots)

Gemeinsame Presseerklärung
Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der gesetzlichen
   Krankenkassen
AOK-Bundesverband, Bonn
   Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen
   IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach
   Bundesknappschaft, Bochum
   See-Krankenkasse, Hamburg
   Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
   Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V., Siegburg
   AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V., Siegburg
und
Beratende Kommission der Spitzenverbände der Krankenkassen für
   Primärprävention und betriebliche Gesundheitsförderung
Die gesetzlichen Krankenkassen haben mit der Gesundheitsreform
2000 erweiterte Handlungsmöglichkeiten in der Gesundheitsförderung
erhalten und wollen insbesondere sozial Schwächere mit
zielgerichteten Angeboten erreichen. Ziel ist es, den allgemeinen
Gesundheitszustand zu verbessern und einen Beitrag zur Verminderung
sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen zu leisten.
Zahlreiche Studien zeigen, dass diejenigen, die sozial benachteiligt
bzw. beruflich geringer qualifiziert sind, auch höhere
gesundheitliche Belastungen aufweisen. So belegen z. B. statistische
Auswertungen bei männlichen Arbeitnehmern in unteren
Einkommensgruppen eine fast doppelt so hohe Mortalität wie bei
Arbeitnehmern oberer Einkommensgruppen.
In einem gemeinsamen Leitfaden haben die Spitzenverbände der
Krankenkassen unter Mitwirkung unabhängigen Sachverstands
Handlungsfelder und Kriterien für Gesundheitsförderungsmaßnahmen
festgelegt und Wege aufgezeigt, sozial Benachteiligte zu erreichen.
Damit soll die Qualität von Gesundheitsförderungsmaßnahmen sowie die
Orientierung am Bedarf der Versicherten sichergestellt werden.
Als geeigneter Weg sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen zu
erreichen, bietet sich der Zugang über die jeweiligen Lebensumfelder,
so genannte Settings, wie z. B. Schule, Vereine, Stadtteile, Familie,
Betrieb an. Insbesondere in diesen Feldern ist Gesundheitsförderung
allerdings auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die in die
Zuständigkeit verschiedener Akteure, etwa des Öffentlichen
Gesundheitsdienstes und der Kommunen, fällt und daher gemeinsam zu
tragen ist.
Der gemeinsame Leitfaden soll kontinuierlich an neue
wissenschaftliche Erkenntnisse und an in der Praxis gewonnene
Erfahrungen angepasst werden. Hierbei werden die Spitzenverbände der
Krankenkassen von der "Beratenden Kommission" unterstützt. In dieser
Kommission sind der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion
im Gesundheitswesen, die Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung, die Bundesvereinigung für Gesundheit, die Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sowie der Hauptverband der
gewerblichen Berufsgenossenschaften. An den Sitzungen nehmen auch das
Bundesministerium für Gesundheit und das Ministerium für Frauen,
Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen als
Vertretung der Gesundheitsministerkonferenz teil.
Die Zusammenarbeit zwischen der Beratenden Kommission und den
Spitzenverbänden der Krankenkassen wurde im September 2000
aufgenommen. Die Kommission berät die Spitzenverbände der
Krankenkassen z. B. bei Fragen der Anbieterqualifikation, der
Entwicklung von Qualitätssicherungsverfahren sowie hinsichtlich der
Umsetzung des gesetzlichen Auftrags, mit den Leistungen zur
Primärprävention auch einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter
Ungleichheit von Gesundheitschancen zu leisten.
Diese Pressemitteilung finden Sie im Internet unter www.g-k-v.com
Federführend für die Veröffentlichung:
IKK-Bundesverband
Ansprechpartner: Alfons Chavet
Friedrich-Ebert-Str. (TechnologiePark)
51429 Bergisch Gladbach
Telefon: (0 22 04) 44 - 1 35
Telefax: (0 22 04) 44 - 2 13

Original-Content von: IKK e.V., übermittelt durch news aktuell

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