EANS-Hauptversammlung: Oberbank AG
Einberufung zur Hauptversammlung
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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EINLADUNG[1]
zu der am Dienstag, dem 16. Mai 2017, um 9.00 Uhr
im Donauforum der Oberbank AG, 4020 Linz, Untere Donaulände 28,
stattfindenden
Versammlung der Vorzugsaktionäre
der Oberbank AG
TAGESORDNUNG
1. Beschlussfassung über
1. den Widerruf der in der 132. ordentlichen Hauptversammlung vom 8. Mai 2012
erteilten Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 169 AktG, das Grundkapital
binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im
Firmenbuch - allenfalls in mehreren Tranchen - um bis zu EUR 750.000,-
- durch Ausgabe von bis zu 250.000 Stück neuen, auf Inhaber lautende Stamm-
Stückaktien unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre bei Ausgabe
von Aktien an Arbeitnehmer, leitende Angestellte, an die
Belegschaftsbeteiligungsprivatstiftung der Oberbank AG und Mitglieder des
Vorstandes der Gesellschaft oder eines mit ihre verbundenen Unternehmens
zu erhöhen, unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes, das
Grundkapital binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden
Satzungsänderung im Firmenbuch - allenfalls in mehreren Tranchen - um bis
zu EUR 750.000,-- durch Ausgabe von bis zu 250.000 Stück neuen, auf Inhaber
lautende Stamm-Stückaktien zu erhöhen, wobei die Art der Aktien, der
Ausgabekurs und die Ausgabebedingungen vom Vorstand mit Zustimmung des
Aufsichtsrates festgesetzt werden, durch Ausgabe von Aktien gegen
Bareinlage gegen Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre, sofern die
Kapitalerhöhung zur Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer, leitende
Angestellte, an die Belegschaftsbeteiligungsprivatstiftung der Oberbank
AG und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines mit ihr
verbundenen Unternehmens dient. Ermächtigung des Aufsichtsrates,
Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem
genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen;
2. die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) Abs
(2).
BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN (§ 106 Z 4 AKTG)
Folgende Unterlagen sind ab 25. April 2017 auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.oberbank.at veröffentlicht und werden in der Versammlung
der Vorzugsaktionäre aufliegen:
* Beschlussvorschlag
* Bericht des Vorstandes gemäß § 170 Abs. 2 AktG iVm § 153 Abs. 4 AktG
Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AKTG)
Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG)
Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Aktien in Höhe von 5% des Grundkapitals halten, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der
Versammlung der Vorzugsaktionäre gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden
solchen Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen Beschlussvorschlag samt
Begründung enthalten.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich. Sie muss vom depotführenden
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein.
Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung die Aktien
durchgehend halten. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den
erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des Grundkapitals erreichen,
müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt
(Tag, Uhrzeit) beziehen.
Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Der schriftliche Antrag zur
Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft samt obigem
Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen
Versammlung der Vorzugsaktionäre, somit spätestens am 25. April 2017, an ihrer
Geschäftsanschrift AT-4020 Linz, Untere Donaulände 28, Abteilung Sekretariat
& Kommunikation, Herr Mag. Andreas Pachinger, zugehen.
Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG)
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
(schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands
oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.oberbank.at) zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl
eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung
der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu ist bei
depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
erforderlich. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein.
Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in
Höhe von 1% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen
für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Zum
weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen
zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis
zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der Versammlung der
Vorzugsaktionäre, somit spätestens am 5. Mai 2017,
* per E-Mail an die Adresse: sek@oberbank.at, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
* per Post, Boten oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift AT-4020 Linz,
Untere Donaulände 28, Abteilung Sekretariat & Kommunikation, Herr
Mag. Andreas Pachinger, oder
* per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 732 78-58 12
zugehen.
Auskunftsrecht (§ 118 AktG)
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Versammlung der Vorzugsaktionäre
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.oberbank.at zugänglich.
Anträge in der Versammlung der Vorzugsaktionäre (§ 119 AktG)
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz -
berechtigt, in der Versammlung der Vorzugsaktionäre zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der
Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.
Nachweisstichtag und Teilnahme an der VERSAMMLUNG DER VORZUGSAKTIONÄRE
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung der Vorzugsaktionäre und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Versammlung der Vorzugsaktionäre geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 6. Mai 2017, 24.00 Uhr CET/MEZ (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Versammlung der Vorzugsaktionäre ist nur berechtigt, wer am
Ende des Nachweisstichtages Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 11. Mai 2017, 24.00 Uhr (CET/
MEZ), ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss,
nachzuweisen:
Per Post oder Boten:
Oberbank AG, Abteilung ZSP/WV2, z.H. Herrn Markus Zehethofer, Untere Donaulände
28, 4020 Linz
Per Telefax:
+43 732 77 89 40
Per SWIFT:
OBKLAT2L; Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000625132 angeben
Per E-Mail:
markus.zehethofer@oberbank.at, wobei die Depotbestätigung, beispielsweise als
PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.
Depotbestätigung (§ 10a AktG)
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (SWIFT CODE),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN,
* Depotnummer, anderenfalls eine sonstige Bezeichnung,
* Die Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotstand am 6. Mai 2017,
24.00 Uhr CET/MEZ bezieht.
Depotbestätigungen werden in deutscher oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
Zutritt zur Versammlung der Vorzugsaktionäre
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Versammlung der Vorzugsaktionäre. Die Aktionäre bzw ihre Vertreter werden
gebeten, zur Überprüfung der Identität am Eingang zur Versammlung der
Vorzugsaktionäre einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass,
Personalausweis) vorzulegen.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Vorzugsaktionär, der zur Teilnahme an der Versammlung der
Vorzugsaktionäre berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen,
der im Namen des Vorzugsaktionärs an der Versammlung der Vorzugsaktionäre
teilnimmt und dieselben Rechte wie der Vorzugsaktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Montag, 15. Mai 2017, 15.00
Uhr (CET/MEZ), ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
Per Post oder Boten:
Oberbank AG, Abteilung Sekretariat & Kommunikation, z.H. Herrn Mag. Gerald
Straka, Untere Donaulände 28, 4020 Linz
Per Telefax:
+43 732 78-58 12
Per E-Mail:
sek@oberbank.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem
E-Mail anzuschließen ist
von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG
Per SWIFT:
OBKLAT2L; Message Type MT598; unbedingt bei Stammaktien ISIN AT0000625108 und
bei Vorzugsaktien ISIN AT0000625132 angeben
Am Tag der Versammlung der Vorzugsaktionäre ausschließlich:
Persönlich:
bei Registrierung zur Versammlung der Vorzugsaktionäre am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht ist auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.oberbank.at abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung der Versammlung der Vorzugsaktionäre beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 105.921.900,-- und ist eingeteilt in
32.307.300 Stamm-Stückaktien und 3.000.000 Vorzugs-Stückaktien. In der
Versammlung der Vorzugsaktionäre sind nur Vorzugsaktien stimmberechtigt. Die
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Versammlung der
Vorzugsaktionäre 254 Vorzugs-Stückaktien als eigene Aktien. Hieraus stehen ihr
keine Rechte zu. 24 Vorzugs-Stückatien sind gemäß § 67 iVm § 262 Abs. 29 AktG
für kraftlos erklärt.
Die Gesamtzahl der Versammlung der Vorzugsaktionäre stimmberechtigten Aktien
beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Versammlung der Vorzugsaktionäre
2.999.722 Stück.
Einlass und Registrierung
Der Einlass zur Versammlung der Vorzugsaktionäre beginnt um 8.00 Uhr. Bei der
Registrierung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.
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Linz, im April 2017
Der Vorstand
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[1] Ausschließlich der in deutscher Sprache veröffentlichte Text der
nachstehenden Bekanntmachung ist rechtsverbindlich.
Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Mag. Stefan Haasbauer
0043 / 732 / 7802 - 37429
stefan.haasbauer@oberbank.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Oberbank AG
Untere Donaulände 28
A-4020 Linz
Telefon: +43(0)732/78 02-0
FAX: +43(0)732/78 58 10
Email: sek@oberbank.at
WWW: www.oberbank.at
Branche: Banken
ISIN: AT0000625108, AT0000625132
Indizes: WBI
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