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Oberbank AG

EANS-Hauptversammlung: Oberbank AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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EINLADUNG zu der am Dienstag, dem 24. Mai 2011, um 10.00 Uhr im Donauforum der Oberbank AG, 4020 Linz, Untere Donaulände 28, stattfindenden 131. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre der Oberbank AG

TAGESORDNUNG

1.Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2010 mit dem Bericht des Aufsichtsrates sowie des Corporate Governance Berichtes; Vorlage des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2010

2.Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 2010

3.Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010

4.Wahlen in den Aufsichtsrat

5.Beschlussfassung über die Festlegung der Höhe der Aufsichtsratsvergütungen für das Geschäftsjahr 2011 und die folgenden Geschäftsjahre

6.Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2012

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen liegen ab 3.Mai 2011 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 4020 Linz, Untere Donaulände 28, Abteilung Sekretariat & Kommunikation, Herr Mag. Andreas Pachinger, auf:

* Jahresabschluss mit Lagebericht, * Corporate Governance-Bericht, * Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, * Vorschlag für die Gewinnverwendung, * Bericht des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2010; * Beschlussvorschläge * Lebensläufe und Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 4 gemäß §87 Abs. 2 AktG.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind spätestens ab 3.Mai 2011 außerdem im Internet www.oberbank.at zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONäRE GEM. §§109, 110 UND 118 AKTG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 3.Mai 2011 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 4020 Linz, Untere Donaulände 28, Abteilung Sekretariat & Kommunikation, Herr Mag. Andreas Pachinger, oder per Telefax unter der Telefaxnummer: +43 73278 58 12 zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 13. Mai 2011 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 73278 5812 oder an 4020 Linz, Untere Donaulände 28, Abteilung Sekretariat & Kommunikation, Herr Mag. Andreas Pachinger, oder per E-Mail {sek@oberbank.at}[HYPERLINK: mailto:sek@oberbank.at], wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft {www.oberbank.at}[HYPERLINK: http://www.oberbank.at] zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 14.Mai 2011 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Dies gilt auch für Aktionäre, die Vorzugsaktien halten. Gemäß § 12a AktG gewähren Vorzugsaktien mit Ausnahme des Stimmrechts die jedem Aktionär aus der Aktie zustehenden Rechte (z.B. Teilnahme an der HV, Fragerechte, etc.).

Depotverwahrte Inhaberaktien Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß §10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 19.Mai 2011 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss:

Per Post: Oberbank AG

Abteilung ZSP / WV2
        Markus Zehethofer
        Untere Donaulände 28
        4020 Linz

oder per Telefax: +43 73277 89 40

oder per E-Mail: {markus.zehethofer@oberbank.at}[HYPERLINK: mailto:markus.zehethofer@oberbank.at]

Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§262 Abs. 20 AktG).

Nicht depotverwahrte Inhaberaktien Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens am 19.Mai 2011 ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen zu gehen muss.

Depotbestätigung gemäß §10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: * Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), * Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN, * Depotnummer, anderenfalls eine sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 14.Mai 2011 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMäCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Montag, 23.Mai 2011, 15.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post Oberbank AG

Abteilung Sekretariat & Kommunikation
        Kerstin Gierlinger
        Untere Donaulände 28
        4020 Linz

per Telefax: +43 73278 58 12

per E-Mail: sek@oberbank.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.oberbank.at abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist unzulässig (§ 262 Abs. 20 AktG).

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR86.349.375,-- und ist eingeteilt in 25.783.125 Stamm-Stückaktien und 3.000.000 Vorzugs-Stückaktien. Jede Stamm-Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 25.498 Stamm-Stückaktien als eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 25.757.627.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines gültigen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 08:45 Uhr.

Linz, im April 2011

Der Vorstand

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Rückfragehinweis:

Oberbank AG
Mag. Andreas Pachinger
0043 / 732 / 7802 - 7460

Branche: Banken
ISIN: AT0000625108
WKN:
Index: WBI
Börsen: Wien / Geregelter Freiverkehr

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