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ComputerPartner: Händlern droht bei Ebay Gefahr

München (ots)

Viele Powerseller machen aus Unachtsamkeit Fehler
/ Durch Sperrung des Accounts steht Existenz auf dem Spiel / Software
ohne Altersfreigabe, markenrechtlichen Verstöße oder zu viele
negativen Bewertungen können folgenreiche Sanktionen nach sich ziehen
/ Einstweilige Verfügung kann endgültige Sperrung verhindern
München, 7. April 2005 – Mit rund einer halben Million Nutzern pro
Monat ist das Internetauktionshaus Ebay auch für professionelle
Anbieter zu einer beliebten Handelsplattform geworden. Allerdings
sind sich viele Händler, die ihr Geschäft ausschließlich über Ebay
führen, über die damit verbundenen Risiken und Gefahren nicht
bewusst. Darauf weist die Handelszeitschrift ComputerPartner in ihrer
aktuellen Ausgabe (11/2005) hin. Gerade so genannte Powerseller, die
eine Vielzahl von Angeboten gleichzeitig bei Ebay anbieten, machen
oft aus reiner Unachtsamkeit Fehler und setzen damit ihre Existenz
auf das Spiel. Dies gilt beispielsweise beim Angebot von Software
ohne Altersfreigabe, markenrechtlichen Verstößen oder bei zu vielen
negativen Bewertungen. Auch wer seine Firmenadresse nach einem Umzug
nicht auf Ebay aktualisiert, riskiert folgenreiche Sanktionen.
Der geringste Eingriff seitens Ebay ist das Löschen von Angeboten
oder sonstigen Inhalten. Die nächste Stufe ist die Verwarnung des
Ebay-Mitglieds. Eine Verwarnung sollte laut ComputerPartner durchaus
ernst genommen werden, denn im Wiederholungsfall droht die endgültige
und lebenslange Sperrung des Accounts und damit das Aus für den
gewerblichen Online-Anbieter.
Ist dieser Fall eingetreten, erklärt Rechtsexperte Johannes
Richard gegenüber ComputerPartner, sollte der Anbieter erst einmal
mit Ebay in Kontakt treten, um die Angelegenheit zu klären. Führt
dies nicht zum Erfolg, bleibt nur der gerichtliche Weg. Im Zuge einer
so genannten einstweiligen Verfügung kann vor Gericht erreicht
werden, dass Ebay verpflichtet wird, eine Mitgliedschaft wieder
freizugeben. Vorraussetzung ist, dass die Sperrung von Ebay
unberechtigt ist. Eine einstweilige Verfügung ist jedoch nur möglich,
wenn eine Eilbedürftigkeit gegeben ist, also mit der Mitgliedsperrung
eine Existenzbedrohung einhergeht. Ansonsten bleibt nur der normale
Klageweg, der sich laut ComputerPartner lange hinziehen kann.
Für Rückfragen:	
Marzena Fiok, Chefreporterin ComputerPartner,			
Tel. 089/ 360 08-361, Fax 089/ 360 86-389

Original-Content von: IDG ChannelPartner, übermittelt durch news aktuell

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