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E-Mail-Rechnungen: Ohne digitale Signatur sind sie wertlos

München (ots)

Probleme mit dem Finanzamt drohen /
ComputerPartner rät, Rechnungen per E-Mail nur als Anhang und mit
elektronischer Unterschrift zu versenden oder bei der herkömmlichen,
schriftlichen Rechnung zu bleiben
München, 24. Juni 2004 - Immer mehr Unternehmen und Privatpersonen
handeln über das Internet und verschicken ihre Rechnungen auch per E-
Mail. Hierbei müssen allerdings einige Regeln beachtet werden, da
sonst die Rechnung nicht als ordnungsgemäß gilt. Darauf verweist
Rechtsanwalt Johannes Richard in einem Beitrag in der aktuellen
Ausgabe der Handelszeitschrift ComputerPartner (26/2004, EVT: 24.
Juni). Um sich juristisch abzusichern und Schwierigkeiten zu
vermeiden, rät ComputerPartner deshalb, nur Rechnungen mit digitaler
Signatur und als Attachement zu übersenden oder, wenn etwa technische
Voraussetzungen fehlen, weiterhin herkömmliche, schriftliche
Rechnungen auszustellen. Denn: Wer als Kunde eine ordnungswidrige
Rechnung erhält, muss sie nicht bezahlen - was für den
Rechnungsschreibenden erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen
kann.
Im Gegensatz zu schriftlichen Rechnungen gelten elektronische
Rechnungen nicht ohne weiteres als Urkunde, so Richard in
ComputerPartner. Zwar können Betriebsprüfer nicht immer erkennen, ob
die vorliegende Rechnung zunächst per E-Mail versandt und
anschließend ausgedruckt wurde. Wenn sie jedoch feststellen, dass es
sich um eine E-Mail-Forderung handelt, wird die Rechnung nicht
anerkannt, ergab eine Nachfrage bei der Oberfinanzdirektion Rostock.
Das lässt sich aber kaum vermeiden, da in der Regel Angaben zum
Absender, Empfänger und eine Betreffzeile die E-Mail-Form verraten.
Wesentlich schwerer ist die E-Mail-Rechnung als solche zu erkennen,
wenn der Rechnungssteller die Forderung als Anhang einer E-Mail, etwa
als pdf-Datei, versendet.
Außerdem wird eine per E-Mail übermittelte Rechnung vom Finanzamt
nur dann als Urkunde anerkannt, wenn sie eine digitale Signatur nach
dem Signaturgesetz enthält. "Dies ist bei den heutzutage verschickten
E-Mail-Rechnungen regelmäßig nicht der Fall", so Richard.
Für Rückfragen:	
Marzena Fiok, Redaktion ComputerPartner,
Tel. 089/ 360 08-361, Fax 089/ 360 86-389
ComputerPartner, die Handelszeitschrift für Informationstechnologie,
Telekommunikation und Consumer Electronics, ist eine Publikation der
IDG Business Verlag GmbH in München, einer Tochtergesellschaft des
weltweit größten Fachverlages für IT-Informationen, der
International Data Group (IDG) in Boston, Massachusetts, USA
ots-Originaltext: ComputerPartner
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7201

Original-Content von: IDG ChannelPartner, übermittelt durch news aktuell

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