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Amnesty International

Vereinte Nationen: Frauenkonvention der UN soll wirksamer werden
Neues Recht auf Individualbeschwerde von Frauen vor Ausschuss der Vereinten Nationen

Bonn (ots)

Bitte beachten Sie die Sperrfrist Freitag, 22. Dezember 2000, 0.01
   Uhr !
Zusatzprotokoll zur "UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form der
Diskriminierung der Frau" tritt heute in Kraft / Deutschland hat noch
nicht ratifiziert
Amnesty international begrüsst, dass heute das Zusatzprotokoll zur
"Konvention zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau"
in Kraft tritt. Damit hat jede Frau das Recht, sich vor den Vereinten
Nationen beschweren, wenn ihre in der Konvention garantierten Rechte
verletzt wurden. Die "Konvention zur Beseitigung jeder Form der
Diskriminierung der Frau" von 1979 schreibt unter anderem das Recht
auf gleichen Zugang zu Bildung, Beruf und Politik sowie gleiche
Rechte bei der Eheschliessung fest.
Die Umsetzung der Konvention wird von einem Ausschuss der
Vereinten Nationen überwacht. Er gibt Empfehlungen zur Umsetzung an
die Unterzeichnerstaaten, z.B. zur effektiveren Bekämpfung von
Frauenhandel.
Der Ausschuss nimmt ab sofort Einzelbeschwerden in den Fällen an,
in denen alle nationalen Klagemöglichkeiten erfolglos ausgeschöpft
wurden. Der Ausschuss spricht den Regierungen Empfehlungen aus, die
Gerechtigkeit und Schadenersatz garantieren sollen. Die Regierungen
sind verpflichtet dem Ausschuss über die Umsetzung der Empfehlungen
zu berichten.
"Die 'Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung
der Frau' spricht eine deutliche Sprache gegen Diskriminierung. Immer
noch erleben Frauen tagtäglich Diskriminierung, nur weil sie Frauen
sind. Mit der Unterzeichnung verpflichten sich die Staaten, rechtlich
dagegen vorzugehen und Diskriminierungen zu verhindern und zu
verbieten. Mit dem Inkrafttreten des Zusatzprotokolls können Frauen,
die bereits Opfer von Menschenrechtsverletzungen geworden sind, diese
vor der internationalen Gemeinschaft anklagen," erklärt Erika
Schulze, Vorstandsmitglied der deutschen Sektion von amnesty
international. "Damit wird nach fünf Jahre endlich eine der
Forderungen der Weltfrauenkonferenz in Peking umgesetzt."
Amnesty international begrüsst, dass bereits 13 Staaten das
Zusatzprotokoll ratifiziert und 62 unterzeichnet haben und dringt
darauf, dass weitere folgen: "Frauenrechte sind Menschenrechte. Wir
fordern alle Regierungen auf, die bisher nicht unterzeichnet und
ratifiziert haben, dies nun unverzüglich zu tun." Deutschland hat
zwar unterzeichnet, die Ratifizierung steht aber noch aus.
Das Zusatzprotokoll zur "Konvention zur Beseitigung jeder Form von
Diskriminierung der Frau ist auf der Generalversammlung der Vereinten
Nationen am 20. Dezember 1999 verabschiedet worden und tritt heute,
am 22. Dezember 2000 in Kraft. Ratifiziert haben bisher Bangladesch,
Bolivien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Mali, Namibia,
Neuseeland, Österreich, Senegal, Slowakei, Thailand.
Die "Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der
Frau" wurde seit 1979 von 166 Staaten unterzeichnet. Der UN-Ausschuss
zur Beseitigung der Diskriminierung der Frau besteht aus 23
internationalen Expertinnen und Experten. Er überwacht die Bemühungen
der Regierungen zur Abschaffung der Diskriminierung der Frau.
Wenn Sie Nachfragen haben, wenden Sie sich bitte an:
amnesty international 
- Pressestelle -
53108 Bonn
+ 49 - (0)228 - 98373-306 / - 0
+ 49 - (0)228 - 630036 
Internet: www.amnesty.de
E-Mail:  presse@amnesty.de

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