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Vienna Insurance Group

EANS-Hauptversammlung: Vienna Insurance Group
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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VIENNA INSURANCE GROUP AG
Wiener Versicherung Gruppe
FN 75687 f
ISIN: AT0000908504
Schottenring 30, Ringturm, 1010 Wien

EINLADUNG
zu der
am Freitag, dem 6. Juni 2014, um 11:00 Uhr (MESZ)
in der Wiener Stadthalle
Hütteldorfer Straße 2F, Halle F, 1150 Wien
stattfindenden
23. ordentlichen Hauptversammlung

T A G E S O R D N U N G
1. Vorlage des Konzernabschlusses 2013 samt dem Konzernlagebericht, Vorlage des 
   festgestellten Jahresabschlusses 2013 samt dem Lagebericht, dem Bericht des 
   Aufsichtsrates und dem Corporate Governance Bericht.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2013
   ausgewiesenen Bilanzgewinnes.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 
   2013.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr
   2013.
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
   2015.
6. Wahlen in den Aufsichtsrat.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Die folgenden gemäß § 108 AktG aufzulegenden Unterlagen liegen spätestens ab 16.
Mai 2014 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der VIENNA
INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe (die "Gesellschaft"), Schottenring
30, 1010 Wien, auf:
·  Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013,
·  Konzernabschluss mit Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2013,
·  Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013,
·  Corporate Governance Bericht für das Geschäftsjahr 2013,
·  Vorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2013,
·  Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-6,
·  Unterlagen für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs. 2 AktG.

Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular
für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG sind
spätestens ab 16. Mai 2014 auch im Internet unter www.vig.com/hauptversammlung
zugänglich und werden in der Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110 UND 118 AktG SOWIE 
§119 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen
spätestens am 16. Mai 2014 der Gesellschaft in Schriftform an VIENNA INSURANCE
GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH)
Sabine Stiller, Schottenring 30, 1010 Wien, zugeht. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.

Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §10a AktG, in der bestätigt wird, dass
die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien,
die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5% vermitteln, müssen sich auf
denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 27. Mai 2014 der Gesellschaft entweder per Telefax an
+43 (0)1 89 00 500-60 oder an VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung
Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller, Schottenring
30, 1010 Wien, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person
gemäß § 87 Abs. 2 AktG.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt
bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag
beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen.
Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der
Einberufung.

Über einen Antrag zur Wahl einer Person in den Aufsichtsrat kann in der
Hauptversammlung nur dann abgestimmt werden, wenn spätestens am 27. Mai 2014 ein
entsprechender Beschlussvorschlag von Aktionären, deren Anteile zusammen 1% des
Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zugegangen ist. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen für das Einbringen von Vorschlägen zur Beschlussfassung
wird auf die diesbezüglichen Ausführungen verwiesen.

NACHWEISSTICHTAG UND BERECHTIGUNG ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG GEMÄSS
§111 AktG
Depotverwahrte Inhaberaktien
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am 27. Mai 2014,
24:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. 

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 3. Juni 2014, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich unter einer der
folgenden Adressen zugehen muss:

- per Post:    VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
               Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller
               Schottenring 30, 1010 Wien
- per Telefax: +43 (0)1 89 00 500-60
- per E-Mail:   anmeldung.vig@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang - 
               TIF, PDF etc.)
- per SWIFT:   GIBAATWGGMS Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000908504 
               im Text angeben


Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: 
· Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr 
  zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
· Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
  Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen 
  Personen,
· Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000908504) des Aktionärs,
· Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung.
· Die Depotbestätigung muss sich auf den Nachweisstichtag 27. Mai 2014, 
  24:00 Uhr (MESZ) beziehen.

Im Sinne des § 10a Abs. 1 letzter Satz AktG wird die Gesellschaft auch
Bestätigungen zum Nachweis des Besitzes von Aktien (Depotbestätigungen)
entgegennehmen, die von juristischen Personen ausgestellt wurden, welche gemäß
tschechischem Recht zur Depotführung hinsichtlich dieser Aktien befugt sind.

Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt
werden. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE GEMÄSS § 114 AktG
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich
an einer der folgenden Adressen zugehen:

- per Post:    VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
               Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller
               Schottenring 30, 1010 Wien
- per Telefax: +43 (0)1 89 00 500-60
- per E-Mail:   anmeldung.vig@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang - 
               TIF, PDF, etc.)
- per SWIFT:   GIBAATWGGMS Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000908504 
               im Text angeben
- persönlich:  bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort


Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Wunsch zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.vig.com/hauptversammlung abrufbar.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 5. Juni 2014, 15:00
Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft einzulangen.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

STIMMRECHTSVERTRETUNG
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des Interessenverbands
für Anleger (Austrian Shareholder Association), IVA, Feldmühlgasse 22, 1130
Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht
die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap unter
der Telefonnummer +43 (0)1 8763343-30, unter der Telefaxnummer +43 (0)1
8763343-39 oder per E-Mail  michael.knap@iva.or.at.

GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE (Hinweis gemäß § 83 Abs. 2 Z 1 BörseG)
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft Nominale EUR 132.887.468,20 und ist eingeteilt in 128.000.000 auf
den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten keine eigenen Aktien. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum vorgenannten
Zeitpunkt 128.000.000.

ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Beim Zutritt zur Hauptversammlung müssen Sie Ihre Identität nachweisen können.
Bitte bringen Sie dafür einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit. Wenn Sie
als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum
gültigen amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original
der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie
den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mitbringen.

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung
erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht
möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.

Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer
sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Einlass
zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9:30 Uhr (MESZ).

Wien, im Mai 2014                                                   Der Vorstand


Rückfragehinweis:
VIENNA INSURANCE GROUP AG
Wiener Versicherung Gruppe
1010 Wien, Schottenring 30

Nina Higatzberger
Leiterin Investor Relations
Tel.: +43 (0)50 390-21920
Fax: +43 (0)50 390 99-21920
E-Mail:  nina.higatzberger@vig.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Vienna Insurance Group
             Schottenring 30
             A-1010 Wien
Telefon:     +43(0)50 390-21919
FAX:         +43(0)50 390 99-23303
Email:        investor.relations@vig.com 
WWW:      www.vig.com
Branche:     Versicherungen
ISIN:        AT0000908504
Indizes:     WBI, ATX Prime, ATX
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien, Börse: Prague Stock Exchange 
Sprache:    Deutsch

Original-Content von: Vienna Insurance Group, übermittelt durch news aktuell

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    EANS-Hinweisbekanntmachung: Vienna Insurance Group / Jahresfinanzbericht

    Emittent: Vienna Insurance Group Schottenring 30 A-1010 Wien Telefon: +43(0)50 390-21919 FAX: +43(0)50 390 99-23303 Email: investor.relations@vig.com WWW: www.vig.com Branche: Versicherungen ISIN: AT0000908504 Indizes: WBI, ATX Prime, ATX Börsen: Amtlicher Handel: Wien, Börse: Prague Stock Exchange Sprache: Deutsch ...

  • 10.04.2014 – 08:00

    EANS-Adhoc: Vienna Insurance Group im Jahr 2013

    Emittent: Vienna Insurance Group Schottenring 30 A-1010 Wien Telefon: +43(0)50 390-21919 FAX: +43(0)50 390 99-23303 Email: investor.relations@vig.com WWW: www.vig.com Branche: Versicherungen ISIN: AT0000908504 Indizes: WBI, ATX Prime, ATX Börsen: Amtlicher Handel: Wien, Börse: Prague Stock Exchange Sprache: Deutsch ...