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Arzneimittelkommission: gelebter Verbraucherschutz der Apotheker

Berlin/Eschborn (ots)

Arzneimittel heilen, lindern oder beugen
Krankheiten vor. Sie können aber auch erhebliche Risiken bergen -
deshalb müssen Hersteller und Apotheken eine Vielzahl von Gesetzen
und Richtlinien beachten. Die Arzneimittelkommission der deutschen
Apotheker (AMK) unter Leitung von Apotheker Prof. Thomas Beck leistet
einen wichtigen Beitrag zur Arzneimittelsicherheit. Hier ein kurzer
Überblick über die vielfältigen Aufgaben der AMK:
Qualitätsmängel bei Arzneimitteln: Täglich wird in jeder der
21.500 deutschen Apotheke stichprobenweise die Qualität von
Fertigarzneimitteln kontrolliert. Bei dem Verdacht auf einen Mangel
informiert die Apotheke neben der Überwachungsbehörde die AMK. Diese
gibt das beanstandete Präparat entweder für eine weitere Untersuchung
an das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker e. V. (ZL) in Eschborn
weiter oder fordert vom Hersteller eine Stellungnahme an. Jährlich
bearbeitet die AMK über 6.000 dieser Meldungen. In schwerwiegenden
Fällen informiert sie die Überwachungsbehörde, die weitergehende
Maßnahmen wie die Kontrolle des Herstellerbetriebs oder einen
Chargenrückruf vornehmen kann, über ihre Erkenntnisse. Über die
Pharmazeutische Zeitung und die Homepage der AMK werden alle
Apotheken mindestens einmal wöchentlich über die aktuellen
Mitteilungen der AMK informiert. Die Apotheken dokumentieren die
Umsetzung dieser Mitteilungen auch. So können Medikamente mit
Qualitätsmängeln schnell aus dem Markt genommen werden. Diese
Informationen können Apotheken auch über die ABDA-Datenbank einsehen,
die in jeder Apotheke verfügbar ist. "Unser Meldesystem über
Arzneimittelrisiken funktioniert sehr gut. Damit leisten die
Apotheker einen wichtigen Beitrag zur Arzneimittelsicherheit. Das ist
gelebter Verbraucherschutz," sagte Magdalene Linz, Präsidentin der
Bundesapothekerkammer.
Rückruf innerhalb weniger Stunden: In schweren Fällen kann die
zuständige Bundesoberbehörde die Zulassung eines Arzneimittels
zurücknehmen, widerrufen oder ruhen lassen - mit der Konsequenz, dass
dieses Präparat nicht mehr in den Verkehr gebracht, somit auch nicht
mehr in Apotheken abgegeben werden darf. In diesen Fällen kann die
AMK alle Apotheken innerhalb weniger Stunden informieren. Dafür
arbeitet sie mit dem pharmazeutischen Großhandel zusammen: Die AMK
leitet einen Informationstext per Telefax an den Bundesverband des
pharmazeutischen Großhandels (PHAGRO), der ihn an seine
Mitgliedsfirmen sendet. Die Filialen der Großhandlungen legen die
AMK-Information den Warenauslieferungen an die Apotheken bei. So
werden innerhalb weniger Stunden alle Apotheken erreicht. Die
Krankenhausapotheken werden gesondert über die Landesapothekerkammern
informiert. "Ein solches Rückrufsystem ist einmalig in Deutschland"
sagte Linz. "Darauf sind wir sehr stolz."
Nebenwirkungen und Missbrauch erfasst: Apotheken können der AMK
Verdachtsfälle von bisher nicht beobachteten Nebenwirkungen melden.
Diese gibt sie anonymisiert an die Bundesoberbehörde weiter.
Besonders wichtig sind die Hinweise der Apotheker auf einen
Missbrauch von Arzneimitteln. Damit quantitative Aussagen zur
Missbrauchshäufigkeit möglich sind, arbeitet die AMK mit etwa 200
Referenzapotheken zusammen, die repräsentativ ausgewählt wurden.
Informationen zu Nahrungsergänzungsmitteln: Unabhängig von
Beanstandungen informiert die AMK über Nahrungsergänzungsmittel, die
über die Publikumspresse als "medizinisch wirksam" beworben werden.
Dies ist durch das Heilmittelwerbegesetz untersagt. Die Abgrenzung
zwischen Nahrungsergänzungsmitteln und Arzneimitteln ist schwierig.
Über den rechtlichen Status des einzelnen Präparats entscheiden die
örtlichen Überwachungsbehörden. Linz: "Arzneimittel müssen von der
europäischen Zulassungsbehörde EMEA oder einer Bundesbehörde
zugelassen werden - dieses gültige Recht versuchen einige Hersteller
von Nahrungsergänzungsmitteln zu umgehen. Solange nicht von einer
Behörde geklärt wurde, ob das Präparat als Nahrungsergänzungs- oder
Arzneimittel zu bewerten ist, muss der Apotheker dies mit seinem
pharmazeutischen Sachverstand beurteilen. Dazu ist er als
Arzneimittelfachmann ausgebildet."
Weitere Informationen über die AMK:   
www.arzneimittelkommission.info
   oder www.abda-amk.de
Nachfragen:
Dr. Ursula Sellerberg, Tel.: 030 40004-134, 
u.sellerberg@abda.aponet.de
Pressesprecherin: Annette Rogalla, Tel.: 030 40004-131, 
pressestelle@abda.aponet.de
www.abda.de

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