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E-Health-Gesetz: Medikationsplan ohne Apotheker kann durch 18.000 Rabattverträge untauglich werden

E-Health-Gesetz: Medikationsplan ohne Apotheker kann durch 18.000 Rabattverträge untauglich werden
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Berlin (ots)

Vom Blutdrucksenker bis zum Magensäureblocker, vom Rheumamittel bis zum Antidiabetikum: Die mehr als 18.000 Rabattverträge der Krankenkassen können jeden Medikationsplan von Millionen chronisch kranken Patienten untauglich machen, wenn der Apotheker nicht von Anfang an in dessen Erstellung einbezogen wird. Der Grund: Das vom Arzt verordnete Arzneimittel muss in der Apotheke oft gegen ein preiswertes Rabattarzneimittel ausgetauscht werden, das anders heißt, auch wenn der Wirkstoff derselbe ist. Allein im Jahr 2014 wurden fast 350 Millionen Generika als Rabattarzneimittel abgegeben. Dazu kommt: Die Selbstmedikation - fast 40 Prozent aller Arzneimittel mit mehr als 500 Millionen Packungen pro Jahr - kennt nur der Apotheker, bei dem der Patient sein Rezept einlöst, aber eben auch rezeptfrei "bedient" wird. Darauf macht die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände im Vorfeld des Bundestagsbeschlusses zum E-Health-Gesetz aufmerksam.

"Der richtige Weg ist, jedem Patienten selbst die Entscheidung zu überlassen, ob sein Medikationsplan beim Arzt oder Apotheker erstellt wird", sagt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. "Ein Wahlrecht des Patienten erhöht seine Motivation mitzumachen und damit auch den Erfolg des Projekts." Fakt sei, so Schmidt, dass 9 von 10 Patienten, die mindestens drei Medikamente dauerhaft einnehmen (Polymedikation), eine Stammapotheke haben. "In der Stammapotheke weiß man, was der Patient wirklich bekommt - ob Rabattarzneimittel oder rezeptfreies Präparat. Dieser Vorteil ist unschlagbar für jeden Medikationsplan." Das bloße Aktualisieren eines unrichtigen Medikationsplans sei kein Ersatz dafür, so Schmidt. Jeder vierte Bundesbürger nehme schließlich drei oder mehr Medikamente dauerhaft ein. Schmidt: "Ein echter Medikationsplan muss gut lesbar, leicht verständlich, vollständig und aktuell sein. Die Apotheker stehen an der Seite ihrer Patienten, die ein Wahlrecht zwischen Arzt und Apotheker brauchen und zurecht einen echten Nutzen erwarten. Das muss die Politik leisten."

Mehr Informationen unter www.abda.de

Pressekontakt:

Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, 030 40004-132, presse@abda.de

Christian Splett, Pressereferent, 030 40004-137, c.splett@abda.de

Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell

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