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ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Schmerzmittel mit Paracetamol werden teilweise rezeptpflichtig

Berlin (ots)

Ab dem 1. April 2009 werden Schmerz- und
Fiebermittel mit dem Wirkstoff Paracetamol verschreibungspflichtig, 
wenn in einer Packung mehr als 10 Gramm Paracetamol enthalten sind. 
Dieser neuen Regelung hat der Bundesrat am Freitag zugestimmt. 
"Richtig angewendet ist Paracetamol ein empfehlenswertes Schmerz- und
Fiebermittel und auch für Kinder weiterhin geeignet. Die Höchstdosis 
darf aber nicht überschritten werden. Um Nebenwirkungen zu vermeiden,
sollten Patienten die Beratungsangebote der Apotheken noch besser 
nutzen als bisher", sagt Prof. Dr. Martin Schulz, Geschäftsführer 
Arzneimittel der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher 
Apothekerverbände.
Leberschäden sind möglich, wenn ein gesunder Erwachsener einmalig 
mehr als 10 bis 12 Gramm oder über einen längeren Zeitraum mehr als 
7,5 Gramm Paracetamol täglich einnimmt. Diese Grenzwerte sind bei 
Kindern geringer. Zudem ist Paracetamol in einigen 
Kombinationsmedikamenten enthalten, es kann dadurch zu 
unbeabsichtigten Überdosierungen kommen. Grundsätzlich sollten 
Schmerzmittel ohne ärztliche Verordnung nicht länger als drei Tage 
hintereinander und nicht häufiger als an zehn Tagen pro Monat 
eingenommen werden. Alle Schmerzmittel unterliegen aus Gründen des 
Verbraucherschutzes der Apotheken- oder Verschreibungspflicht. 
Außerdem wurden aus Sicherheitsgründen die offiziellen 
Dosierungsempfehlungen für Paracetamol vor kurzem nach unten 
korrigiert. Schulz: "Patienten sollten sich vor allem bezüglich der 
richtigen alters- bzw. körpergewichtsabhängigen Dosis in der Apotheke
informieren."
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen finden Sie auch 
unter www.abda.de

Pressekontakt:

Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin
Tel.: 030 40004-134
Fax: 030 40004-133
E-Mail: u.sellerberg@abda.aponet.de
www.abda.de

Original-Content von: ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände, übermittelt durch news aktuell

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