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Egal, ob Arbeitszimmer oder Küchentisch - Die neue Homeoffice-Pauschale gibt es auch ohne Arbeitszimmer

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Neustadt a. d. W. (ots)

Anmoderationsvorschlag: Wohnen, schlafen, essen, arbeiten: Für viele findet das seit einem Jahr fast ausschließlich zuhause statt. Denn das Corona-Virus hat etliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ins Homeoffice verbannt. Dank der neuen Homeoffice-Pauschale, die im Dezember beschlossen wurde, kann man die Arbeitszeit von zuhause auch bei der Steuererklärung geltend machen. Wie das geht und was sich geändert hat, weiß Mario Hattwig.

Sprecher: Nur, wer zuhause ein separates Arbeitszimmer hat, kann seine Kosten dafür von der Steuer absetzen. Diese Regelung galt bisher. Mit der neuen Homeoffice-Pauschale geht das aber auch, wenn man vom heimischen Esstisch oder der Arbeitsecke aus arbeitet, so Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., kurz VLH.

O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 18 Sek.): "Pro Arbeitstag im Homeoffice darf ein Arbeitnehmer, bzw. eine Arbeitnehmerin eine Pauschale von fünf Euro absetzen, allerdings höchstens 600 Euro im Jahr. Das entspricht 120 Tagen Homeoffice. Und Achtung: auch wer mehr Tage von zu Hause aus arbeitet, darf nicht mehr als 600 Euro absetzen."

Sprecher: Ein weiterer wichtiger Punkt: Der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag schluckt die Homeoffice-Pauschale.

O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 20 Sek): "Das Finanzamt unterstützt jeden Arbeitnehmer pauschal mit einer Steuervergünstigung in Höhe von 1.000 Euro, das ist der sogenannte Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Jetzt wird aber die Homeoffice-Pauschale in den Arbeitnehmer-Pauschbetrag eingerechnet. Bedeutet: Nur, wer mehr als 1.000 Euro an Werbungskosten im Jahr hat, profitiert auch von der Homeoffice-Pauschale."

Sprecher: Werbungskosten sind alle Kosten, die mit dem Beruf zu tun haben - also Kosten für Fachbücher und Arbeitskleidung und die weiterhin anfallenden Fahrtkosten zur Arbeit.

O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 26 Sek.): "Wichtig ist: Je länger der Arbeitsweg eines Arbeitnehmers ist, umso mehr steigen die Chancen, dass er - trotz Homeoffice - über den 1.000 Euro Arbeitnehmer-Pauschbetrag kommt. Deshalb sollte jeder mittels Pendlerpauschale genau nachrechnen und mit der Homeoffice-Pauschale von fünf Euro pro Tag summieren. Und wer schon alleine mit seinen Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro überschreitet, darf die Homeoffice-Pauschale von 600 Euro noch zusätzlich geltend machen."

Sprecher: Die angegebenen Werbungskosten muss man natürlich auch nachweisen können, genauso wie die Zeit im Homeoffice - zum Beispiel mit einer Bescheinigung vom Arbeitgeber. Mehr Infos zur neuen Homeoffice-Pauschale findet man auf der Website der Vereinigten Lohnsteuerhilfe und direkt vor Ort.

O-Ton 4 (Christina Georgiadis, 12 Sek.): "Unsere bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen stehen Ihnen übrigens auch jetzt während der Corona-Krise zur Verfügung. Einfach telefonisch oder per Mail melden und mit dem Berater oder der Beraterin besprechen, wie man jetzt am besten vorgeht."

Abmoderationsvorschlag: Sie und auch alle anderen, die aktuell Hilfe bei der Steuererklärung brauchen, um das Beste rauszuholen, klicken einfach im Netz auf vlh.de.

Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Mail: christina.georgiadis@vlh.de
Tel.: 06321/49010

Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH, übermittelt durch news aktuell

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