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Nachzahlen bitte! - So widersprechen Sie Ihrem Steuerbescheid

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Neustadt a. d. W. (ots)

Anmoderationsvorschlag: Dieses Jahr war ziemlich turbulent - auch in Sachen Steuern. Man denke nur an Kurzarbeit, Homeoffice, Bonuszahlungen und vieles mehr. Da hat man bei der Steuererklärung vielleicht nicht immer an alles gedacht. Bei vielen flattern nun die Steuerbescheide ins Haus - und was einige da sehen, wird ihnen gar nicht gefallen. Entweder bekommen sie weniger Geld zurück als gedacht oder manche müssen sogar Steuern nachzahlen. Keine Panik! Es gibt die Möglichkeit, Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. Wie das geht und ob sich so ein Einspruch lohnt, verrät uns mein Kollege Mario Hattwig.

Sprecher: Wer einen Fehler im Steuerbescheid entdeckt, der kann einfach einen förmlichen Einspruch per Post, Fax oder E-Mail an das Finanzamt schicken, erklärt Christina Georgiadis vom Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V., kurz VLH.

O-Ton 1 (Christina Georgiadis, 20 Sek.): "Wichtig ist nur, dass Sie die Einspruchsfrist einhalten, nämlich innerhalb eines Monats, nachdem Sie den Bescheid erhalten haben. Und der Monat gilt ab dem Tag, an dem Ihr Steuerbescheid vom Finanzamt abgeschickt wurde, plus drei Tage. Einen verspäteten Einspruch erkennt das Finanzamt nämlich nicht an. Neben dem Einspruch gibt es aber auch die Möglichkeit der sogenannten Schlichten Änderung."

Sprecher: Die schlichte Änderung ist quasi der kleine Bruder des Einspruchs und manchmal sogar die bessere Wahl. Denn:

O-Ton 2 (Christina Georgiadis, 16 Sek.): "Wenn Sie Einspruch einlegen, muss das Finanzamt die gesamte Steuererklärung noch einmal prüfen. Das dauert normalerweise länger und es kann sogar sein, dass der Beamte eigene Fehler entdeckt und Sie am Ende noch schlechter dastehen. Bei einer schlichten Änderung wird nur der Bereich überprüft, auf den Sie hingewiesen haben."

Sprecher: Wem das zu kompliziert ist, der kann den Steuerbescheid aber auch einfach von einem Experten prüfen lassen.

O-Ton 3 (Christina Georgiadis, 18 Sek.): "Für Beraterinnen und Berater der Vereinigten Lohnsteuerhilfe ist das zum Beispiel die tägliche Arbeit. Wir machen nicht nur Ihre Steuererklärung, wir übernehmen auch alles in Sachen Einspruch, damit Sie sich nicht mit dem Finanzamt rumstreiten müssen. Denn viele Steuerzahler schrecken natürlich vor dem Aufwand und auch vor den Fristen zurück, die ein Einspruch gegen den Steuerbescheid mit sich bringt."

Abmoderationsvorschlag: Falls auch bei Ihnen der Steuerbescheid für 2019 ins Haus geflattert ist und da eine ganz andere Summe drin steht als Sie erwartet haben, scheuen Sie sich nicht, Einspruch einzulegen. Wenn Ihnen das zu kompliziert ist, finden Sie ihren Steuerexperten im Netz auf vlh.de.

Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Mail:christina.georgiadis@vlh.de
Tel.:06321/49010

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