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Vom Steuerzahler zum Steuersparer: Der 5-Punkte-Plan

Vom Steuerzahler zum Steuersparer: Der 5-Punkte-Plan
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W. (ots)

Heiraten lohnt sich, ist aber kein Muss. Geld spart auch, wer steuerlich absetzbare Ausgaben plant und die Grundkenntnisse des Steuerrechts kennt. Ein Mindestmaß an Ordnung bei Belegen und Quittungen ist klug und im Zweifelsfall zu kämpfen zahlt sich meistens aus. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) präsentiert die wichtigsten Schritte zum Steuersparen.

1. Lebenslage optimieren - rechtzeitig!

So unromantisch es klingt: Heiraten ist der Steuertipp Nummer 1 für Paare, die sich ein gemeinsames Leben aufbauen wollen. Das gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften, denn diese sind seit 2013 der Ehe gleichgestellt.

Ob eingetragene Lebenspartner oder Eheleute: Beide profitieren vom sogenannten Ehegattensplitting. Steuern spart dabei vor allem das Paar, bei dem ein Partner viel und der andere eher wenig verdient. Übrigens: Paare, die noch bis zum 31. Dezember Eltern werden, sparen für das ganze Jahr beim Soli und der Kirchensteuer.

2. Ausgaben schlau planen

Es gibt absetzbare Kosten, die man nicht beeinflussen kann. Dazu gehören zum Beispiel Fahrtkosten: Wer täglich zur Arbeit fährt, der kann über die sogenannte Pendlerpauschale mindestens einen Teil seiner Kosten geltend machen.

Im deutschen Steuerrecht existieren aber auch planbare Ausgaben. Hier lohnt sich in vielen Fällen ein schlaues Timing. Zu den typischen Kosten, die sich planen lassen, gehören folgende:

   - Außergewöhnliche Belastungen wie Arztkosten, Zuzahlungen für 
     Medikamente, Pflege- und Pflegeheimkosten für die eigenen 
     Eltern, Unterhaltskosten und Ähnliches. Solche Ausgaben können 
     Sie nur dann von der Steuer absetzen, wenn diese die Grenze der 
     "zumutbaren Belastungen" überschreiten. Diese Grenze richtet 
     sich nach Ihrem Einkommen, Familienstand und der Anzahl Ihrer 
     Kinder. Daher ist es gut, die eigene Belastungsgrenze zu kennen,
     um sich gezielt steuerliche Vorteile zu sichern. Sollten bei 
     Ihnen beispielsweise in einem Jahr bereits Krankheitskosten von 
     2.000 Euro anfallen und Ihre Grenze der zumutbaren Belastungen 
     liegt bei 2.100 Euro, können Sie schon mit dem Kauf einer neuen 
     Brille diese Grenze überschreiten. Dann erst können Sie Ihre 
     außergewöhnlichen Belastungen, welche die zumutbare 
     Eigenbelastung übersteigen, von der Steuer absetzen.
   - Handwerkerkosten und Baumaßnahmen für selbstgenutzte Immobilien.
     20 Prozent des Arbeitslohns auf der Rechnung sind absetzbar, und
     zwar bis zu einer Höhe von 1.200 Euro pro Jahr. Je nach Umfang 
     der Baumaßnahmen kann es sich steuerlich lohnen, die Ausgaben 
     über den Jahreswechsel zu verteilen: Der neue Fußboden 
     beispielsweise im Dezember, die Malerarbeiten im Januar - dann 
     können Sie in beiden Jahren die Steuervorteile nutzen.

3. Basiswissen aneignen und Neuigkeiten beachten

Zu den wichtigsten und gleichzeitig einfachsten Regeln für Steuersparer zählt, dass bestimmte Rechnungen ausschließlich per Überweisung bezahlt werden. Wer Handwerker, Kinderbetreuer oder Reinigungskräfte bar ausbezahlt, geht beim Finanzamt leer aus. Steuerlich absetzbar sind nur Kosten, die auch per Kontobewegung nachgewiesen werden können.

Wer zudem folgende steuerliche Fachbegriffe versteht, verfügt über ein brauchbares Steuer-Basiswissen und kann dementsprechend gezielt Steuervorteile nutzen:

   - Werbungskosten sind unbegrenzt absetzbar. Dazu zählen alle 
     beruflichen Ausgaben wie Fortbildungen, Dienstreisen, 
     Arbeitsmittel, Fahrtkosten zur Arbeit usw.
   - Freibeträge bringen einem Steuervorteile, ohne dass man einzelne
     Kosten nachweisen muss. Dazu gehört u.a. der 
     Behinderten-Pauschbetrag, der Kinderfreibetrag oder der 
     Übungsleiterfreibetrag.
   - Sonderausgaben wie zum Beispiel Unterhaltszahlungen oder 
     Vorsorgeaufwendungen sowie außergewöhnliche Belastungen wie 
     beispielsweise Krankheits- oder Pflegekosten gehören ebenfalls 
     in das Lexikon des Steuer-Basiswissens.

Noch mehr Steuern sparen kann, wer sich im Steuerrecht jedes Jahr aufs Neue auf dem Laufenden hält. Dazu gehört, unter anderem folgende Fragen beantworten zu können: Welche Kosten sind absetzbar geworden, welche sind es nicht mehr? Gibt es geänderte Vorgehensweisen oder neue Zielgruppen? Wurden Freibeträge angehoben oder gesenkt?

4. Kämpfen - wenigstens ein bisschen

Steuerbescheide sind nicht immer richtig. Da hilft nur ein Einspruch. Dieser ist in der Regel kostenlos und muss schriftlich binnen eines Monats beim Finanzamt eingehen. Jährlich legen mehrere Millionen Bundesbürger Einspruch gegen ihren Steuerbescheid ein - und die Mehrzahl hat damit Erfolg.

Sollte das Finanzamt nach der erneuten Prüfung des Steuerbescheids weiterhin bei seiner Ansicht bleiben, hilft nur der Gang vors Finanzgericht. Oder der Steuerzahler akzeptiert die Argumentation des Finanzamts. Das ist laut VLH eine Abwägungsfrage: Wie viel kann der Steuerzahler gewinnen? Und wie hoch sind im Gegenzug die möglichen Kosten eines Verfahrens?

5. Ordnung halten

Nur Kosten, die man belegen kann - also mit Quittungen oder auch Kontonachweisen - sind steuerlich absetzbar. Aus Sicht der VLH-Experten wird Ordnung von vielen Steuerzahlenden unterschätzt.

Ein Mindestmaß an Ordnung wäre bereits mit einem handelsüblichen Schuhkarton gewährleistet. Legen Sie einfach alle Quittungen und Rechnungen über das Jahr der Reihe nach ab und holen Sie diese für die Steuererklärung wieder heraus. Das hilft nicht nur denen, die ihre Steuererklärung selbst machen. Auch ein Steuerprofi freut sich über eine vollständige Zettelwirtschaft.

Über die VLH

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist mit mehr als 850.000 Mitgliedern und rund 3.000 Beratungsstellen Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Die VLH stellt außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Berater: Von drei zertifizierten Beratern aller Lohnsteuerhilfevereine sind zwei von der VLH. Gegründet im Jahr 1972, erstellt die VLH für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärungen im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.

Pressekontakt:

Christina Georgiadis
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
Fritz-Voigt-Straße 13
67433 Neustadt a. d. Weinstraße

Tel.: 06321 4901-0
Fax: 06321 4901-49

E-Mail: presse@vlh.de
Web: http://www.vlh.de/presse.html

Original-Content von: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. - VLH, übermittelt durch news aktuell

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