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Zeitungsverleger fordern nach "Cicero"-Urteil neue gesetzliche Regelung

Berlin (ots)

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
hat heute in Berlin die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 
begrüßt, wonach eine Razzia bei der Zeitschrift "Cicero" im September
2005 die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit verletzt hat. Dies
bestätige die  Zeitungsverleger in ihrer von Anfang geäußerten 
Überzeugung, dass die Strafverfolgungsbehörden in Potsdam zu 
unzulässigen Mitteln gegriffen hätten. Für die Medien bedeute das 
Urteil künftig besseren Schutz gegen polizeiliche Durchsuchungen. 
Dies sei ein weiterer Schritt zur Stärkung des Quellenschutzes und 
damit auch der Pressefreiheit, erklärte der BDZV.
Nach Auffassung der Zeitungsverleger komme es jetzt darauf an, 
dass nicht nur die Strafverfolgungsbehörden, sondern auch der 
Gesetzgeber den Spruch des höchsten Gerichts unverzüglich zur 
Grundlage ihres Handelns machten. "Wir erwarten von der Politik, dass
die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Pressefreiheit  im Sinne
eines besseren Quellenschutzes klarer definiert werden", sagte 
BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff.
Das Urteil des Karlsruher Gerichts sei umso bedeutender, als die 
Strafverfolgungsbehörden in jüngster Zeit verstärkt zu 
Redaktionsdurchsuchungen und Beschlagnahmeaktionen gegriffen hätten, 
vornehmlich, um undichte Stellen in den eigenen Reihen aufzutun, 
betonte der BDZV. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe 
signalisiere damit, dass es bei den Strafverfolgungsbehörden auf die 
Verhältnismäßigkeit der Mittel bestehen werde, wenn es um mögliche 
Einschränkungen der Grundrechte der Bürger geht.
Nach den Worten der Karlsruher Richter sind Journalisten, die 
vertrauliche Schriftstücke publizieren, zwar nicht von einer 
Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Verletzung von Dienstgeheimnissen 
ausgenommen. Allein die Veröffentlichung eines Geheimdokuments 
rechtfertige aber noch nicht die Durchsuchung von Redaktionsräumen 
oder Wohnungen. Andernfalls hätten es die Staatsanwälte in der Hand, 
den verfassungsrechtlich garantierten Informantenschutz auszuhebeln, 
indem sie eigens zu diesem Zweck Ermittlungen gegen einen 
Journalisten einleiteten. Erforderlich seien "spezifische 
tatsächliche Anhaltspunkte" dafür, dass der Informant die 
Veröffentlichung der Dienstgeheimnisse bezweckt habe.

Pressekontakt:

Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

Original-Content von: BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V., übermittelt durch news aktuell

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