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BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.

50 Jahre BDZV: Zeitungen gehen mit Innovationskraft in die Zukunft
Lob und Kritik für Bundesregierung
EU-Werbeverbote: Menschenbild vom unmündigen Bürger
Verleger warnen vor Bildungsnotstand

Bonn (ots)

Mit einer breit angelegten Anzeigenkampagne werben die deutschen
Zeitungen für Ausbildungsplätze in allen Branchen. Mit dieser
Initiative wollten die Verlage einen zusätzlichen Beitrag leisten,
dass der Ausbildungspakt mit Leben erfüllt werde, sagte der Präsident
des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen,
heute in Bonn vor mehr als 600 Vertretern der Medienwirtschaft sowie
aus Politik, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft bei der Eröffnung
des Zeitungskongresses, der ganz im Zeichen des 50-jährigen Jubiläums
des Spitzenverbandes der Tages- und Wochenpresse steht. In
Anwesenheit von Bundeskanzler Gerhard Schröder, der die Festrede
hielt, sowie Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Peer Steinbrück
und der Bonner Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann würdigte Heinen
ausdrücklich die Reformpolitik der Bundesregierung. Vor allem in der
Debatte um "Hartz IV" zeige der Kanzler Standfestigkeit.
Lobende Worte von Seiten des BDZV-Präsidenten an die Adresse der
Bundesregierung gab es auch zum Thema "Großer Lauschangriff". Die
Zeitungsverleger seien froh, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf
die ursprünglichen Pläne der Bundesjustizministerin korrigiert worden
seien. Das vertrauliche Gespräch zwischen Informant und Journalist
dürfe nie Gegenstand einer Abhöraktion sein. Die Zeitungsverleger
unterstützten die Politik der Bundesregierung, das organisierte
Verbrechen zu bekämpfen und auch Terroranschläge zu verhindern.
Allerdings dürfe dies nicht zu Lasten der Pressefreiheit gehen.
Ausdrücklich wies Heinen darauf hin, dass viele Verbrechen mit Hilfe
der Presse aufgeklärt werden.
Der Präsident des BDZV erneuerte die Kritik der Zeitungsverleger
am so genannten Caroline-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte. Es sei nicht nachvollziehbar, warum die
Bundesregierung keine Beschwerde gegen den Richterspruch eingelegt
habe, zumal der Persönlichkeitsschutz in Deutschland durch die
Verfassung, durch eine konsequente Rechtsprechung und die freiwillige
Selbstkontrolle des Deutschen Presserates gewährleistet sei. Zwar
bedeute das Straßburger Urteil nicht das Ende der Pressefreiheit,
doch es ermutige zur Zensur. Heinen wörtlich: "Wenn über
Fehlverhalten von Personen der Zeitgeschichte - prominente
Schauspieler, Sportler, Künstler und auch Repräsentanten der
Wirtschaft - nicht mehr umfassend und schonungslos berichtet werden
darf, wird letztlich die Wächterfunktion der Presse ad absurdum
geführt."
Scharfe Kritik übte der BDZV-Präsident auch an Eingriffen von
Seiten der EU-Institutionen in die Werbung. Unter dem Vorwand von
Verbraucherschutz würden Werbeverbote und -restriktionen etabliert,
denen ein Menschenbild vom unmündigen Bürger zugrunde liege.
"Werbeverbote sind ein Eingriff in die Pressfreiheit und zugleich
auch eine ökonomische Gefahr. Wer den Medien die Werbung entzieht,
spielt mit ihrer Existenzgrundlage", so Heinen.
Zur Novellierung des Pressekartellrechts machte der BDZV-Präsident
deutlich, dass die seit fast 30 Jahren geltenden Regelungen zur
Pressefusionskontrolle den veränderten Verhältnissen im Markt
angepasst werden müssten. Heinen verwies auf den Strukturwandel im
Mediengefüge, der vor allem durch das Internet eine ganz neue
Dimension erreicht habe. Dazu komme die seit vier Jahren anhaltend
schwache Konjunktur und deren Folgen im Anzeigen- und auch im
Lesermarkt. Bei der Liberalisierung der Pressefusionskontrolle gebe
es keinen Königsweg zur Lösung der vielfältigen Probleme. Zur
Stärkung der wirtschaftlichen Basis und damit zur Sicherung
publizistischer Standards eigneten sich vor allem Kooperationen bis
hin zur Gründung von Gemeinschaftsunternehmen für bestimmte
Verlagsaufgaben. Dabei dürfe die Verantwortung der Verlage für ihre
jeweiligen Redaktionen nicht angetastet werden. "Je liberaler die
Bedingungen für Kooperationen ausfallen, umso weniger wird es
notwendig sein, überhaupt an Fusionen zu denken", so Heinen.
Allerdings müssten auch Fusionen ermöglicht werden, wenn es damit
gelänge, einen ansonsten gefährdeten Zeitungstitel zu erhalten.
Heinen bekräftigte, dass die Zeitungsverleger sich gegen alle
Versuche zur Wehr setzen würden, die eine Liberalisierung der
Pressefusionskontrolle damit verknüpfen wollten, die verlegerische
von der publizistischen Verantwortung zu trennen und die Presse einer
Kontrolle durch externe Dritte auszusetzen.
Den deutschen Zeitungen bescheinigte Heinen Innovationskraft. Die
Verlage hätten neue Wege beschritten, Menschen für das Kulturprodukt
Zeitung zu begeistern. Noch nie zuvor hätten sich die Verlage so sehr
um den Lesernachwuchs bemüht. Dazu gehörten auch die Experimente mit
Zeitungen im Tabloid-Format. Allerdings werde es angesichts eines
weiter rückläufigen allgemeinen Leseinteresses unter Jugendlichen
nicht einfacher, junge Menschen für die Zeitung zu begeistern. Die
Pisa-Studie habe belegt, dass ein hoher Prozentsatz der 15-Jährigen
nicht einmal mehr in der Lage sei, einen einfachen Text zu lesen.
Viele Schulabgänger hätten nicht die Voraussetzung, eine Ausbildung
oder einen Studienplatz überhaupt anzutreten. Hier seien allen voran
Schulen und Bildungspolitik gefordert, dieser Entwicklung
entgegenzuwirken.

Pressekontakt:

Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de

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