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BDZV - Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V.

Bundestagsentscheidung zum Urhebervertragsgesetz
Zeitungsverleger begrüßen Wegfall der Zwangsschlichtung
BDZV-Präsident Heinen: Gesetz stärkt Position der Urheber

Berlin (ots)

Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter
Lesung das Urhebervertragsgesetz verabschiedet. Die Entscheidung des
Parlaments ist nach Auffassung des Bundesverbands Deutscher
Zeitungsverleger (BDZV) ein Sieg der Vernunft und berücksichtigt die
Interessen von Verwertern und Urhebern gleichermaßen. "Das
Allerwichtigste ist, dass die Rechts- und Planungssicherheit der
Verlage mit diesem Gesetz gewährleistet bleibt", sagte der Präsident
des BDZV, Helmut Heinen, heute in Berlin. Vor allem der Wegfall der
ursprünglich vorgesehenen Zwangsschlichtung sei für die
Zeitungsverlage von entscheidender Bedeutung. Zugleich hob Heinen
hervor, dass mit dem neuen Gesetz auch die Rechte der Autoren
gestärkt würden. Dazu hätten sich die Zeitungsverleger - wie die
Medienwirtschaft insgesamt - auch von Anfang an bekannt. Wie gut und
wirksam das Gesetz allerdings tatsächlich sei, müsse jetzt die Praxis
zeigen, so Heinen.

Rückfragen bitte an:

Bereich Kommunikation und Multimedia

Hans-Joachim Fuhrmann
Tel. 030 / 726298 - 210
Fax 030 / 726298 - 217
E -Mail: fuhrmann@BDZV.de

Anja Pasquay
Tel. 030 / 726298 - 214
Fax 030 / 726298 - 217
E -Mail: pasquay@BDZV.de

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