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Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft

EANS-Hauptversammlung: Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft
mit dem Sitz in Stockerau
FN 65343 v LG Korneuburg
                                        
Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung
                                        
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, 30. Juni 2015 um 11:00
Uhr, im "NH Vienna Airport Hotel", 1300 Wien/Flughafen, Einfahrtstrasse 1-3,
Office Park 3 stattfindenden 109. Ordentlichen Hauptversammlung der
Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft ein.
 
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate
   Governance-Bericht, des Vorschlags für die Ergebnisverwendung und des vom
   Aufsichtsrat erstatteten Berichtes für das Geschäftsjahr 2014.
2. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das
   Geschäftsjahr 2014.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
   das Geschäftsjahr 2014.
4. Wahl in den Aufsichtsrat.
5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015.
 
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen ab 09. Juni 2015 zur Einsicht der Aktionäre in den
Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 2000 Stockerau, Heid-Werkstraße 13,
auf:

· Jahresabschluss mit Lagebericht und Corporate Governance-Bericht
· Vorschlag über die Ergebnisverwendung
· Bericht des Aufsichtsrates, jeweils für das Geschäftsjahr 2014;
· Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-5

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind ab 09. Juni
2015 außerdem im Internet (www.heid.info) zugänglich und werden auch in der
Hauptversammlung aufliegen.
 
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 09. Juni2015 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse, 2000 Stockerau, Heid-Werkstraße 13, zugeht. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10 a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 19. Juni 2015der Gesellschaft entweder per
Telefax an 02266 7126210 oder an 2000 Stockerau, Heid-Werkstraße 13, oder per E-
Mail  heid@aon.at wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-
Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur
Ausübung dieses Aktionärsrecht genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10 a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines Notars für die dass oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
 
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 20. Juni
2015 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10 a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 25. Juni 2015ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen
zu gehen muss.
Per Post: Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft
          2000 Stockerau, Heid-Werkstraße 13
Depotführende Kreditinstitute mit Sitz in Österreich können die
Depotbestätigungen auch per Telefax übermitteln:
Per Telefax: 02266 71262 10

Nicht depotverwahrte Inhaberaktien

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätesten am
oben genannten Tag ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen
zugehen muss.

Depotbestätigung gemäß § 10 a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

· Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
  Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes,
· Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
  natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
  juristischen Personen,
· Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die
  Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche
  Wertpapierkennnummer,
· Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
· Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.
 
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 20. Juni
2015 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
 
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen
bevollmächtigt werden können.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen:

Per Post:    Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft
             2000 Stockerau, Heid-Werkstraße 13
Per Telefax: 02266 71262 10
Per E-Mail:   heid@aon.atwobei die Vollmacht
             in Textform beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Persönlich:  bei Registrierung zur Hauptversammlung

Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.heid.info abrufbar.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung  die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt
§ 10 a Abs. 3 AktG sinngemäß.
 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt im Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung EUR 28.762.000.00 und ist in 3.940.000 Aktien eingeteilt. Jede
Aktie gewährt eine Stimme.
Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 10:45 Uhr. Bei der Registrierung ist
ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen.
 
Stockerau, im Mai 2015                                                         
Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Maschinenfabrik Heid AG
Heid-Werkstraße 13
2000 Stockerau 
02266/712620
 
heid@aon.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft
             Heid Werkstraße  13
             A-2000 Stockerau 
Telefon:     02266/712620
FAX:         02266/7126210
Email:        heid@aon.at 
WWW:      www.heid.info
Branche:     Maschinenbau
ISIN:        AT0000690151
Indizes:     Standard Market Auction
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

Original-Content von: Maschinenfabrik Heid Aktiengesellschaft, übermittelt durch news aktuell

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