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Bundesagentur für Arbeit (BA)

Zwischenergebnis für ersten Datenabgleich bei Arbeitslosengeld II-Empfängern liegt vor

Nürnberg (ots)

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat einen
ersten Datenabgleich bei Arbeitslosengeld II-Empfängern durchgeführt.
Insgesamt wurden die Daten von 7,5 Millionen Leistungsempfängern
überprüft. Für 2,45 Millionen von ihnen liegen so genannte
„Überschneidungsmeldungen“ vor. Das bedeutet, dass diese Menschen
neben Arbeitslosengeld II gleichzeitig zum Beispiel eine Rente
beziehen, Kapitaleinkünfte erzielt haben oder in einem
Beschäftigungsverhältnis stehen. In der weit überwiegenden Mehrheit
der Fälle handelt es sich dabei aber nicht um Leistungsmissbrauch,
weil die Arbeitslosengeld II-Empfänger diese Tatsachen in ihrem
Antrag angegeben haben. Darunter sind beispielsweise auch 650.000
Leistungsempfänger, die ihre Einkünfte aus Erwerbstätigkeit gemeldet
haben.
Die BA übermittelt die Ergebnisse des Datenabgleichs in den
kommenden Wochen an die Arbeitsgemeinschaften, Agenturen für Arbeit
und Optionskommunen, die für die Integration  der Arbeitslosengeld
II-Empfänger in ihrer Region zuständig sind. Die Erfahrungen mit dem
Datenabgleich im Rahmen der früheren Arbeitslosen- bzw. Sozialhilfe
zeigen, dass die weit überwiegende Mehrheit der Leistungsempfänger
ihre anderen Einkommensquellen bereits in den Leistungsanträgen
angegeben haben. Dann liegt kein Leistungsmissbrauch vor. Wenn die
Überschneidungsmeldungen neue Tatsachen enthalten, prüfen die
örtlichen Träger, ob und in welcher Höhe Leistungen zurückgefordert
werden. Eine seriöse Schätzung, in wie vielen Fällen es sich
tatsächlich um Missbrauch handelt, ist nicht möglich. Da die
Überprüfung neben der üblichen Tagesarbeit erfolgen muss, liegen
endgültige Ergebnisse im Frühjahr vor.
Der Datenabgleich war schon bei Einführung des Arbeitslosengeldes
II im Januar 2005 geplant. Er ist geregelt in § 52 SGB II: Diese
Regelung sieht vor, dass die Datenstelle der Rentenversicherungen für
die BA überprüft, ob Arbeitslosengeld II-Empfänger Einkommen aus
anderen Quellen haben. Zum Beispiel aus der gesetzlichen Renten- und
Unfallversicherung, aus Kapitalvermögen oder Erwerbstätigkeit. Ist
dies der Fall, kommt es zu so genannten Überschneidungsmitteilungen,
die von den Trägern vor Ort überprüft werden müssen. Bevor die BA den
Datenabgleich jetzt erstmals durchführen konnte, mussten eine
Rechtsverordnung erlassen und technische Fragen geklärt werden.
Künftig findet ein  solcher Datenabgleich einmal im Vierteljahr
statt.
Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen
der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter
http://www.arbeitsagentur.de/vam/?content=/content/supertemplates/Con
tent.jsp&navId=219
Dieser Pressedienst wird herausgegeben von:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail:  zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax:  0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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