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Bundesagentur für Arbeit (BA)

BA zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Neuberechnung der ALG II Regelsätze

Nürnberg (ots)

Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes
zur Höhe der Regelleistungen in der Grundsicherung hat keine 
Auswirkungen auf die laufenden Auszahlungen des Arbeitslosengeldes II
(ALG II) Die derzeitigen Regelsätze bleiben bis zum Jahresende 
bestehen, bis dahin muss der Gesetzgeber eine Neuregelung treffen.
Es wird auch keine rückwirkende Festsetzung der Regelleistungen 
geben. Wenn der Gesetzgeber die Regelleistung neu festlegt, werden 
die Leistungen ab Januar 2011 automatisch angepasst. Eine neue 
Antragstellung ist nicht erforderlich.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes räumt ein, dass in
besonderen Härtefällen ein laufender Bedarf geltend gemacht werden 
kann. Beratungsstellen haben daher bereits aufgefordert, 
entsprechende Anträge bei den Grundsicherungsstellen einzureichen. 
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) weist darauf hin, dass es sich nur 
um seltene Einzelfälle handeln wird, die als außergewöhnliche 
Belastung anerkannt werden können.
Das Bundessozialgericht sieht zum Beispiel eine außergewöhnliche 
Belastung, wenn einem geschiedenen Elternteil Kosten zur Wahrnehmung 
des Umgangsrechtes mit seinen Kindern entstehen. Einmalige 
Aufwendungen (Anschaffungen, Reparaturen) sind davon nicht betroffen.
Dafür gibt es bereits entsprechende Regelungen.
"Wir werden uns nun zeitnah mit dem Arbeitsministerium 
verständigen, in welchen Fällen wir besondere Bedarfe gewähren 
können. Ich möchte aber nochmals betonen, dass dies nach Meinung des 
obersten Gerichts nur seltene Ausnahmen und nicht die Regel sein 
werden. Wir werden aktiv vor Ort zu den möglichen Zusatzleistungen 
informieren", so Heinrich Alt, Vorstandsmitglied bei der 
Bundesagentur für Arbeit.
Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit 
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de

Pressekontakt:

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487

Original-Content von: Bundesagentur für Arbeit (BA), übermittelt durch news aktuell

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