Rekordsumme bei festgesetzten Geldbußen
Nürnberg (ots)
Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit, Bernhard Jagoda, hat heute die Jahresergebnisse der Bundesanstalt für Arbeit im Bereich der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Leistungsmissbrauch für 1999 vorgelegt und Vorhaben der Bundesanstalt für Arbeit erläutert, um in diesem Bereich noch erfolgreicher zu werden.
Als Ergebnis intensiver Prüftätigkeit der Arbeitsämter mussten die Arbeitsämter und Landesarbeitsämter im vergangenen Jahr 270.000 Verwarnungen aussprechen und Geldbußen in einer Höhe von 243 Millionen DM festsetzen. Das ist die bisher höchste Summe in einem Jahr. Die Hauptzollämter, die gut mit den Arbeitsämtern zusammenarbeiten, verhängten zusätzlich Verwarnungsgelder und Geldbußen in Höhe von 18 Millionen DM.
Insgesamt wurden im letzten Jahr 372.300 Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Ordnungswidrigkeiten eingeleitet. Zusätzlich ergab sich in 36.500 Fällen ein Straftatverdacht. Der größte Anteil entfiel wieder auf Fälle des Leistungsmissbrauchs (über 253.200). Mit 76.500 Fällen folgten arbeitserlaubnisrechtliche Verstöße. Einen Verdacht, gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz verstoßen zu haben, gab es in 19.400 Fällen, in mehr als 6.700 Fällen bestand der Verdacht auf unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung.
Die Schwerpunkte der Illegalität lagen wie im Vorjahr bei der Ausländerbeschäftigung und dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. 64,7 bzw. 76,7 Millionen DM wurden hier an Verwarnungsgeldern und Geldbußen festgesetzt. Bei der unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung ist mit 43,6 Millionen DM an Bußen und Verwarnungsgeldern ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen (1998: 64,6 Millionen, DM 1997: 74,8 Millionen DM).
Wegen Leistungsmissbrauchs wurden im Jahr 1999 zwar weniger Fälle geahndet, die Summe der Verwarnungsgelder und Geldbußen stieg jedoch auf 30,8 Millionen DM an (1998: 25,3 Millionen DM). 30 Millionen DM entfielen dabei auf den Missbrauch von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe. Ein wichtiges Mittel zur Aufdeckung ist hier weiterhin der automatische Abgleich zwischen Zeiten des Bezuges von Lohnersatzleistungen und Beschäftigungszeiten, die Arbeitgeber an die Beitragseinzugsstellen melden. 1999 konnten allein aufgrund dieses Verfahrens 120 Millionen DM an zu Unrecht ausbezahlten Leistungen zurückgefordert werden.
Daneben sind Prüfungen bei Arbeitgebern eine wichtige Erkenntnisquelle zur Aufdeckung von illegaler Beschäftigung und Leistungsmissbrauch. Im Jahr 1999 wurden hierbei 426.000 Personen befragt und fast eine Million Geschäftsunterlagen geprüft. Die Hauptzollämter haben weitere 124.000 Personen und 177.000 Geschäftsunterlagen überprüft.
Um im Bereich der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Leistungsmissbrauch noch erfolgreicher zu werden, will die Bundesanstalt für Arbeit durch organisatorische Änderungen weitere Effizienzgewinne erreichen. Die verschiedenen Aufgaben in diesem Bereich sollen in den Arbeitsämtern gebündelt werden, um eine Bekämpfung vor Ort sicherstellen zu können. Dies wird von intensiven Schulungsmaßnahmen begleitet. Zudem soll es den Prüfern ermöglicht werden, auf verschiedene Dateien zuzugreifen, um bereits während der Prüfung schneller Maßnahmen ergreifen zu können, so zum Beispiel die Einstellung des Leistungsbezuges. Auch die technische Ausstattung der Prüfer soll verbessert werden. Die Arbeitsämter werden auch ihre Koordinierungsaufgaben bei der Bekämpfung von illegaler Beschäftigung verstärkt wahrnehmen und hierzu die auf regionaler Ebene bestehende Zusammenarbeit mit anderen Stellen weiter ausbauen, um die gemeinsame Schlagkraft zu erhöhen.
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