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Weisser Ring e.V.

22. März: Tag der Kriminalitätsopfer
WEISSER RING senkt Barrieren: Menschen mit Behinderungen als Opfer von Gewalttaten

Düsseldorf (ots)

In Deutschland werden alljährlich viele Menschen Opfer von Gewalttaten. Um die für die Betroffenen nicht selten schwerwiegenden und belastenden Konsequenzen abzumildern, gibt es das Opferentschädigungsgesetz. Seit 1976 bietet dieses Gesetz die Möglichkeit, Menschen, die an den Folgen einer Gewalttat leiden, psychologische Ersthilfe, medizinische Versorgung der seelischen und körperlichen Tatfolgen und Hilfen auf dem Weg zurück in den Alltag zu gewähren.

Hierbei handelt es sich um spezielle staatliche Leistungen außerhalb des übrigen Sozialleistungssystems, die sich in ihrer Gestaltung und ihrem Umfang speziell an den besonderen Bedürfnissen von Menschen, die an den Folgen einer Gewalttat leiden, orientieren. Kostenträger sind Bund und Länder, soweit sich die Tat in Nordrhein-Westfalen ereignet, finanziert das Land NRW damit diese Maßnahmen entsprechend.

Welche Leistungen Betroffene erhalten können, hängt von vielen Faktoren ab. Das Opferentschädigungsgesetz hat das Ziel, die bei dem Betroffenen bestehenden Folgen der Tat soweit wie möglich zu bessern oder zumindest einen Ausgleich für Beeinträchtigungen zu schaffen.

Auch Menschen mit Behinderungen können Opfer einer Gewalttat werden

Diese haben dann oftmals gerade infolge ihrer Behinderung noch weitere Barrieren zu überwinden, um das ihnen geschehene Unrecht den zuständigen Stellen gegenüber deutlich zu machen. Der WEISSE RING NRW/Westfalen-Lippe und der WEISSE RING NRW/Rheinland starten derzeit ein Pilotprojekt, das tauben bzw. hörbehinderten Menschen Hilfen an die Hand gibt, um im Falle einer erlebten Gewalttat ihre Interessen erfolgreich zu vertreten.

In einer ersten Schulung wurden bereits erste taube/hörbehinderte Menschen als Multiplikatoren geschult, um diese als Ansprechpartner für Betroffene und als Kontaktpersonen zur Hilfsorganisation WEISSER RING einzusetzen. Unter Einsatz seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort unter Hinzuziehung von Gebärdendolmetschern werden die Hilfemöglichkeiten des WEISSEN RINGS den Opfern erläutert und diese konkret unterstützt, z. B. bei Behördengängen zur Polizei oder zum LWL-Versorgungsamt Münster bzw. Landschaftsverband Rheinland, um die Opferrechte im Einzelfall richtig wahrzunehmen. Die Zusammenarbeit in diesem Bereich ist mit dem LWL-Versorgungsamt in Münster bereits abgestimmt. Die Erreichbarkeit der Kontaktpersonen für Hörbehinderte erhalten Sie über die Landesbüros des WEISSEN RINGS in Nordrhein-Westfalen:

Landesbüro NRW/Westfalen-Lippe
E-Mail:  lbnrwestfalenlippe@weisser-ring.de 
Tel.: 02381-6945 
Fax: 02381-6946

Landesbüro NRW/Rheinland
E-Mail:  lbrheinland@weisser-ring.de 
Tel.: 02421-16622 
Fax: 02421-10299

Im Rheinland werden in Kürze auch blinden und sehbehinderten Menschen identische Angebote vorliegen.

   - Im Jubiläumsjahr des LVR und des LWL -  zum 60-jährigen Bestehen
     - hat der LWL 2013 Inklusion zum übergeordneten Thema gemacht. 
     Auch aus diesem Grund unterstützt das LWL-Versorgungsamt das 
     Pilotprojekt des WEISSEN RINGS mit hohem Engagement. Die 
     Landschaftsverbände Rheinland in Köln (www.lvr.de) und 
     Westfalen-Lippe in Münster (www.lwl.org), beraten, bearbeiten 
     Anträge und stellen Leistungen zur Verfügung. Die in NRW 
     verantwortliche Aufsichtsbehörde ist das Ministerium für Arbeit,
     Integration und Soziales NRW in Düsseldorf (www.mais.nrw.de). 
     Alle drei Institutionen stehen Betroffenen für Fragen jederzeit 
     zur Verfügung.

Zeichen der Solidarität

Der "Tag der Kriminalitätsopfer" (22. März) erinnert alljährlich an die persönliche, rechtliche und wirtschaftliche Situation der durch Kriminalität und Gewalt geschädigten Menschen, die auf Schutz, praktische Hilfe und Solidarität unseres Gemeinwesens angewiesen sind. Der WEISSE RING stärkt mit diesem Signal seit vielen Jahren das öffentliche Bewusstsein für Opferbelange und fordert Politik, Justiz und Verwaltung zum Handeln auf.

Der WEISSE RING e. V.

Seit seiner Gründung im Jahr 1976 hat der WEISSE RING als einzige bundesweit tätige Opferschutzorganisation ein flächendeckendes Hilfsnetz für in Not geratene Kriminalitätsopfer mit rund 3.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in 420 Anlaufstellen aufgebaut. Opfer-Telefon 116 006. Neben der Hilfe im Einzelfall tritt der WEISSE RING öffentlich für die berechtigten Belange der Geschädigten ein und unterstützt den Vorbeugungsgedanken. Weitere Infos unter www.weisser-ring.de

Spendenkonto: 34 34 34 Deutsche Bank Mainz (BLZ 550 700 40)

Pressekontakt:

WEISSER RING e. V.

Landesbüro NRW/Westfalen-Lippe
E-Mail: lbnrwestfalenlippe@weisser-ring.de
Tel.: 02381-6945
Fax: 02381-6946

Landesbüro NRW/Rheinland
E-Mail: lbrheinland@weisser-ring.de
Tel.: 02421-16622
Fax: 02421-10299

Original-Content von: Weisser Ring e.V., übermittelt durch news aktuell

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