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Hausverbot für Ulrich Meyer war rechtswidrig
Verwaltungsgericht Berlin entscheidet für SAT.1-Journalisten

Berlin (ots)

Das Verwaltungsgericht Berlin hat das gegenüber
Ulrich Meyer und dem Reporter Martin Lettmayer erteilte Hausverbot am
Montag aufgehoben:
Das Hausverbot sei formal rechtswidrig, weil vor seiner Verhängung
keine Anhörung der beiden Journalisten stattgefunden habe.
Das Hausverbot sei auch in der Sache rechtswidrig, weil der
Präsident des Bundestages zwar das Hausrecht im Bundestag ausübe,
Hausverbote jedoch nicht zum Zwecke der Bestrafung sondern nur als
Ordnungsmaßnahme zur Abwehr künftig konkret zu erwartender Verstöße
angeordnet werden dürfen.
Hierfür seien keine konkreten Anhaltspunkte ersichtlich gewesen.
Und insgesamt habe der Präsident des Bundestages nicht vorab
geprüft, ob nicht auch andere, mildere Mittel in Frage gekommen
wären.
Das Hausverbot sei damit ermessensfehlerhaft.
Thierses Haus- und Arbeitsverbot für Meyer und Lettmayer sollte
erst am 15. November 2001 enden. Es galt für alle Liegenschaften des
Deutschen Bundestages in Berlin, nach Angaben der
Bundestagsverwaltung in mehr als 70 Dienstgebäuden.
Das Hausverbot war am 21. November 2000 erlassen worden - als
Reaktion auf den Bericht des SAT.1-Magazins AKTE 2000 über
Kokainspuren im Bundestag. Thierse begründete das Verbot damit, die
Fernsehaufnahmen im Reichstagsgebäude seien ohne Erlaubnis gemacht
worden. Ulrich Meyer hatte hiergegen Klage eingereicht, dem das
Verwaltungsgericht nunmehr stattgab.
Ulrich Meyer zu der Entscheidung: "Es freut mich natürlich sehr,
dass das Gericht Thierses Verbot gekippt hat. Mit diesem Urteil ist
auch klargestellt, daß versucht wurde, an uns ein Exempel zu
statuieren."
Das SAT.1-Magazin AKTE vom 31. Oktober 2000 hatte bundesweit
Schlagzeilen gemacht. In einem Bericht über die Verbreitung des
Mode-Rauschgiftes in Deutschland hatte das Magazin auch auf den
Toiletten des Bundestages nach etwaigen Kokainspuren gesucht,
Wischproben mit sterilen Tüchern genommen und dieses mit
Kameraaufnahmen dokumentiert. Die Proben wurden von einem
unabhängigen Analyse-Institut untersucht. Das Ergebnis: Von insgesamt
28 Proben stellten sich 22 als positiv heraus. Laut Professor Dr.
Fritz Sörgel vom untersuchenden Institut für Biomedizinische und
Pharmazeutische Forschung in Nürnberg können diese Kokain-Spuren
nicht zufällig in den Bundestag gelangt sein.
Für AKTE-Moderator und -Produzent Ulrich Meyer ist die
Entscheidung des Verwaltungsgerichtes nur ein Etappensieg: "Die
Ergebnisse sind wissenschaftlich hieb- und stichfest und von keiner
Seite widerlegt. Dennoch hat sich Bundestags-präsident Wolfgang
Thierse nach unserem Kenntnisstand damit bis heute nicht inhaltlich
befaßt. Wir haben mehrfach angeboten, die Ergebnisse der Untersuchung
und unserer journalistischen Recherche Thierse vorzustellen - bisher
ohne Erfolg. Und auch die Staatsanwaltschaft hat - ohne eigene
Untersuchungen einzuleiten - nicht einmal Aufklärungsbedarf gesehen.
Für mich ist dieses Ignorieren missliebiger Fakten der eigentliche
Skandal."
Am morgigen Dienstag, 19. Juni 2001, wird AKTE 01/25, das
Reportermagazin von und mit Ulrich Meyer, erneut über das Thema
berichten: "Kokain im Bundestag - die Folgen" (22.15 Uhr, live in
SAT.1).
Eva Bons 
Tel.: (02227) 90 50 20 oder 0171-365097
Kristina Faßler
SAT.1 Kommunikation/PR
Tel.: +49 30 2090 2350 / Fax: +49 30 2090 2355
E-Mail:  kristina.fassler@sat1.de
SAT.1 im Internet: http://www.sat1.de und http://www.presse.sat1.de

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