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Wenn’s plötzlich krabbelt
Spinne, Biene & Co. im Auto

Wenn’s plötzlich krabbelt / Spinne, Biene & Co. im Auto
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Wenn’s plötzlich krabbelt

Spinne, Biene & Co. im Auto

Verirren sich Biene, Wespe, Spinne und Co. ins Wageninnere, kann es zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr kommen. Ein Tier während der Fahrt hektisch aus dem Auto vertreiben zu wollen, ist keine gute Idee. Der ADAC Hessen-Thüringen erklärt, wie sich Autofahrer in solchen Fällen am besten verhalten sollten.

Kribbelnde Angelegenheit

Wenn es während der Fahrt plötzlich krabbelt oder summt, empfiehlt Oliver Reidegeld, Pressesprecher des ADAC Hessen-Thüringen, Ruhe zu bewahren: „Der Fahrer sollte unbedingt versuchen, ruhig zu bleiben und sich weiter auf den Verkehr zu konzentrieren. Denn ein Unfall durch Ablenkung hat meist schlimmere Folgen als ein Insektenstich. „Wichtig ist, jetzt nicht in Panik zu geraten! Am besten kontrolliert das Tempo verringern, und am rechten Fahrbahnrand anhalten. Dabei die Warnblinkanlage einschalten,“ so Oliver Reidegeld.

Oft hilft es, einfach die Fenster zu öffnen – meist findet das Insekt dann von selbst den Weg nach draußen. Wer den Wagen verlässt, sollte besonders vorsichtig sein und den nachfolgenden Verkehr sowie den Gegenverkehr im Blick behalten.

Besondere Vorsicht bei Allergie

Für Allergiker hat Vorsorge Priorität. Ein für sie gefährliches Insekt darf gar nicht erst ins Auto kommen. In diesem Fall hilft es nur, die Fenster geschlossen zu halten und mit Klimaanlage zu fahren. Das gilt vor allem dann, wenn sie auf Autobahnen unterwegs sind und nicht sofort anhalten können. Schaden kann es auch nicht vor Fahrtantritt zu kontrollieren, ob sich ein Insekt ins Auto eingeschmuggelt hat.

Allergiker sollten ihren Allergiepass und das Allergie-Notfallset stets griffbereit haben. Wer trotz Vorsichtsmaßnahmen gestochen wird und ausgeprägte allergische Symptome wie Atemnot, Hitzewallungen oder Schwächegefühl hat, sollte sofort den Notarzt rufen.

Versicherungsschutz

Passiert wegen eines Insekts im Wagen ein Unfall, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden der anderen Unfallbeteiligten auf. Beim Schaden am eigenen Auto kann man sich an die Kasko-Versicherung – soweit vorhanden – wenden. Sie prüft, ob grob fahrlässig gehandelt wurde oder kürzt – je nach Grad des Verschuldens – ihre Leistung. Um das Risiko der Leistungskürzung auszuschließen, ist es empfehlenswert, auf den 'Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit' im Vertrag der Kaskoversicherung zu achten. Gängige Vergleichsportale bieten häufig einen Filter „Grobe Fahrlässigkeit“ an, sodass auch nur solche Verträge angezeigt werden.

Pressekontakt

Manuela Simon

T +49 69 66 07 85 08

manuela.simon@hth.adac.de

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Oliver Reidegeld, Pressesprecher
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Informationen zum Datenschutz: www.adac.de/hth-infopflicht