Notruf 112: Zu viele landen im falschen System – ASB ordnet Reform ein
Zu viele Notrufe landen im falschen Versorgungssystem: Zum Europäischen Tag des Notrufs 112 ordnet der ASB die geplante Reform der Notfallversorgung ein und zeigt, wo aus Sicht der Praxis nachgebessert werden muss.
Berlin/Köln, 10. Februar 2026 – Ob Herzinfarkt oder Verkehrsunfall: Die Notrufnummer 112 ist oft der erste Kontakt. Der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. (ASB) sieht in den aktuellen Reformplänen zur Notfallversorgung Nachbesserungsbedarf. Zum morgigen Europäischen Tag des Notrufs 112 veröffentlicht der ASB eine Stellungnahme zum aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit.
Der Reformbedarf ist seit Jahren bekannt: In Deutschland sind Notruf- und Notfallstrukturen bislang nicht ausreichend miteinander vernetzt. Patientinnen und Patienten entscheiden selbst, an wen sie sich wenden und landen dabei zu oft im falschen Versorgungssystem, was Notaufnahmen und Rettungsdienste stark belastet. Der ASB betont in seiner Stellungnahme, dass Zuständigkeiten, Finanzierung und Beteiligung der Praxis geregelt werden müssen. Dazu sagt Knut Fleckenstein, Vorsitzender im ASB-Bundesverband:
„Der ASB begrüßt ausdrücklich die Grundhaltung des Referentenentwurfs, jedes Hilfeersuchen ernst zu nehmen und systematisch an die richtige Behandlungsstelle zu steuern. Dieser Ansatz kann grundlegende Verbesserungen in der Notfallversorgung bewirken und die Versorgung der Patientinnen und Patienten spürbar verbessern. Nicht die Hilfesuchenden entscheiden, welche Hilfe die richtige ist, sondern Fachkräfte lenken sie an die richtige Stelle zu einer angemessenen Versorgung.“
Positiv bewertet der ASB zudem, dass die Notfallrettung künftig als eigener Leistungsbereich im Sozialgesetzbuch verankert werden soll. Damit erhält der Rettungsdienst erstmals eine klare rechtliche Verortung im Versorgungssystem und wird zur eigenständigen medizinische Leistung. Der ASB-Bundesvorsitzende Knut Fleckenstein unterstreicht:
„Die Aufnahme des Rettungsdienstes als eigenen Leistungsbereich im SGB V spiegelt die Realität der präklinischen Versorgung wider. Unsere Mitarbeitenden werden damit in dem, was sie können, anerkannt. Der Rettungsdienst ist weit mehr, als eine Transportleistung. Wir sind Lebensretter, Geburtshelfer, Tröster und helfen Menschen in Notlagen schnell und qualifiziert.“
Aus Sicht des ASB reicht es jedoch nicht aus, einzelne Bereiche der Notfallversorgung weiterzuentwickeln. Der vorherrschende „Flickenteppich“ der Notfallversorgung mit seinen sehr unterschiedlichen regionalen Regelungen erschwert die bundeseinheitlich Gleichbehandlung durch die Rettungsdienste. Dass der Referentenentwurf erstmals durchgängige Qualitätsstandards für alle Abläufe der Notfallversorgung vorsieht, bewertet der ASB daher als wichtigen Schritt. Bedauernswert und ein Fehler ist, dass Hilfsorganisationen wie der ASB in entscheidenden Gremien zur Reform nicht berücksichtigt werden sollen.
Zur ausführlichen Stellungnahme gelangen Sie hier: LINK
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Hintergrundinformationen:
Mit der Reform der Notfallversorgung will das Bundesgesundheitsministerium eine bundesweit einheitliche und gleichwertige Notfallversorgung sicherstellen; die nächste öffentliche Anhörung zum Thema im Bundestag ist für den 25. Februar 2026 angesetzt. Zum System der Notfallversorgung gehören neben Kliniken und kassenärztlichem Bereitschaftsdienst auch der Rettungsdienst. Rund 80 Prozent der rettungsdienstlichen Leistungen werden von Hilfsorganisationen erbracht. Zudem ist der Rettungsdienst nicht nur Teil der medizinischen Versorgung, sondern auch zentral für Gefahrenabwehr und Bevölkerungsschutz.
Probleme im System sind: Der Rettungsdienst kann Leistungen bisher nur abrechnen, wenn er Patientinnen und Patienten i.d.R. in die Klinik transportiert. Außerdem wenden sich Hilfesuchende an den Rettungsdienst, die eigentlich durch die kassenärztliche Vereinigung oder andere niedrigschwellige Hilfsangebote versorgt werden müssten.
Beim Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) arbeiten bundesweit rund 6.700 Menschen hauptamtlich im Rettungsdienst, die 2024 etwa eine Million Einsätze gefahren sind.
Der jährlich am 11.2. wiederkehrende Europäische Tag des Notrufs 112 am wurde ursprünglich 2009 ins Leben gerufen, um die Bekanntheit der europaweit gültigen Notrufnummer zu steigern.
Über den ASB
Der Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e. V. (ASB) ist eine politisch und konfessionell unabhängige Hilfs- und Wohlfahrtsorganisation. Der ASB engagiert sich seit mehr als 135 Jahren für Menschen in Not – in Deutschland und weltweit. Zu den Aufgaben des ASB gehören unter anderem Rettungsdienst, Bevölkerungsschutz, Pflege, Soziale Dienste sowie humanitäre Hilfe im Ausland.
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