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Recht brisant Neu: zweites Thema 5. November 2003, 20.15 Uhr

Mainz (ots)

Erstausstrahlung
Verwirrung um Patientenverfügung: Sieben Millionen Menschen haben
- nach Angaben der Deutschen Hospiz-Stiftung - in einer
Patientenverfügung schriftlich festgelegt, wie sie im Notfall
medizinisch betreut werden wollen. Durch ein Urteil des
Bundesgerichtshofes ist jedoch jetzt große Unsicherheit über den Wert
einer solchen Patientenverfügung entstanden: Die Karlsruher
Bundesrichter hatten entschieden, dass im Streitfall das
Vormundschafts-gericht eingeschaltet werden muss. Dem Wunsch,
lebensverlängernde Maßnahmen einzustellen, dürfe nur dann entsprochen
werden, wenn die Krankheit mit letzter Sicherheit einen
irreversiblen, tödlichen Verlauf habe. Mit dieser BGH-Entscheidung
ist die Debatte um Sterbehilfe und die Einstellung
lebensverlängernder Maßnahmen erneut aufgeflammt: Juristen haben das
BGH-Urteil als Missachtung des Patientenwillens kritisiert. "Recht
brisant" geht der Frage nach, wie verbindlich Patientenverfügungen
sind.
"Menschenfresser": Es war eine Tat, die das ganze Land
erschütterte: Ein Mensch tötet einen anderen, um diesen aus sexueller
Lust - und angeblich mit dessen Einwilligung - zu verspeisen. Für die
Richter und Staatsanwälte am Landgericht Kassel, vor dem sich der als
"Kannibale von Rotenburg" bekannt gewordene Armin Meiwes demnächst
verantworten muss, ist der Fall juristisches Neuland. Kannibalismus
ist in Deutschland nicht strafbar, daher lautet die Anklage auf Mord.
Die Verteidigung plädiert dagegen auf Tötung auf Verlangen -
Höchststrafe maximal fünf Jahre. Zum Prozessauftakt beleuchtet "Recht
brisant" die Hintergründe dieses in Deutschland wahrscheinlich
einmaligen Verbrechens. Neben den Argumenten von Vertretern der
Anklage und Verteidigung versuchen Kriminalexperten, die Beweggründe
und Konsequenzen einer Tat zu erklären, die zu einem der
spektakulärsten Strafprozesse der Deutschen Rechtsgeschichte führen
könnte.
Es moderiert Bernd-Ulrich Haagen.
Redaktionshinweis: Eine Übersicht der Themen des Magazins sowie
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http://www.3sat.de/ratgeber und im Pressetreff unter
http://www.pressetreff.3sat.de/.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 3sat
Stefan Unglaube (0 61 31/ 70 6478)
Mainz, 30. Oktober 2003
ots-Originaltext: 3sat
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=6348

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