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NABU

NABU kritisiert geplante Naturschutznovelle

Berlin/Bonn (ots)

Der Naturschutzbund NABU hat eine deutliche
Nachbesserung des heute von Umweltminister Trittin vorgelegten
Entwurfs für ein neues Bundesnaturschutzgesetz gefordert. Es sei zwar
zu begrüßen, dass die Naturschutznovelle endlich angepackt werde und
der Gesetzentwurf sei insgesamt eine deutliche Verbesserung gegenüber
der derzeit gültigen Fassung. "Trotzdem springt der Umweltminister zu
kurz und erreicht deshalb wichtige Ziele im Naturschutz nicht",
kritisierte NABU-Präsident Flasbarth. Das inhaltlich Notwendige und
politisch Erreichbare werde nicht ausgeschöpft.
So finde etwa die erklärte agrarpolitische Wende der
Bundesregierung keinen Widerhall in der vorgelegten Entwurfsfassung.
"Wir haben praktisch unverändert die Fassung aus Zeiten
wiedergefunden, als Deutschland sich noch für BSE-frei hielt und ein
Landwirtschaftsminister Funke agrarindustrielle Lobbypolitik
vertreten hat", erläuterte Flasbarth. Statt konkreter Vorgaben etwa
für eine Begrenzung der Viehhaltung durch die Größe der jeweils
bewirtschafteten Fläche begnüge sich die Naturschutznovelle mit
unverbindlichen Soll-Formulierungen. "Da ist die Diskussion beim
Thema Flächenbindung in der Agrarpolitik mittlerweile schon bedeutend
weiter", betonte der NABU-Präsident.
Ähnlich schwammige Formulierungen bemängelt der NABU bei den
vorgesehenen Regelungen zur Verpflichtung der öffentlichen Hand,
wichtige Lebensräume im Eigentum von Bund, Ländern und Gemeinden zu
schützen. Im Zweifelsfall werde Natur in Staatsbesitz nur gesichert,
wenn der Schutz sonstigen Nutzungsinteressen des Staates nicht im
Wege stehe.
Auch das angekündigte Biotopverbundsystem, in das zehn Prozent der
Landesfläche einfließen sollen, hält der NABU für unzureichend.
"Damit lassen sich noch nicht einmal die wichtigsten Naturflächen in
Deutschland sichern und schon gar nicht miteinander vernetzen",
kritisierte Flasbarth. Bereits die zentralen Knotenpunkte des Netzes,
die sogenannten Kernflächen, müssten rund 15 Prozent ausmachen. Die
weitere Vernetzung käme dann noch oben drauf. Deshalb sollte das
Naturschutzgesetz darauf abzielen, dass die Länder die für den Erhalt
der Artenvielfalt wichtigsten Bereich vorrangig sichern und obendrein
vernetzen, so der NABU. Bei der Auswahl der Flächen sei es notwendig,
nach präzisen Kriterien vorzugehen, um vorrangig die Lebensräume für
Arten zu sichern, die vom Aussterben bedroht sind oder für die
Deutschland eine besondere internationale Verantwortung trägt. Die
Vorgaben des Naturschutzgesetz-Entwurfs sind in dieser Hinsicht nach
Ansicht des NABU allzu beliebig. "Wir müssen da anfangen, wo der
Schutz am nötigsten ist und nicht dort, wo gerade ein paar Hektar zu
haben sind", betonte Flasbarth.
Abschließend kritisierte der NABU-Präsident die geplanten
Regelungen zur Einführung der Verbandsklage. Sie liegt noch weit
hinter Empfehlungen zurück, die eine Expertenkommission noch für die
vormalige Bundesregierung erarbeitet hatte. So soll es zukünftig für
Natur- und Umweltschutzverbände nur möglich sein,
Planfeststellungsverfahren und Änderungen von
Schutzgebietsverordnungen juristisch überprüfen zu lassen. Die
gesamte Bauleitplanung und Schnellverfahren wie Plangenehmigungen
seien nicht erfasst. Damit sei genau dort, wo Bürgerrechte sowieso
eingeschränkt sind, auch zukünftig keine rechtliche Kontrolle
möglich. "Bei so etwas hängt natürlich immer der Verdacht im Raum,
dass Verwaltungshandeln gar nicht kontrollierbar sein soll. Das ist
für einen Rechtsstaat eigentlich unwürdig", kritisierte Flasbarth.
Für Rückfragen:
NABU-Pressestelle, Tel. 0228-4036-141.

Original-Content von: NABU, übermittelt durch news aktuell

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