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Versicherungstipp: Vandalismusschäden - was Autofahrer beachten sollten

Saarbrücken (ots)

Jeder zweite Pkw-Besitzer (52 Prozent) fand seinen Wagen bereits mit zerkratztem Lack vor. Und fast jeder Dritte (29 Prozent) hatte schon einen beschädigten Seitenspiegel. Das zeigt eine repräsentative forsa-Umfrage (1) im Auftrag von CosmosDirekt.

   - Schäden durch Fremdeinwirkung sind nicht immer versehentliche 
     Parkrempler, sondern können auch die Folge von Vandalismus sein.
   - Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte bei CosmosDirekt, gibt 
     Tipps für die richtige Vorsorge und das Verhalten im Ernstfall.

Abgebrochene Außenspiegel, Lackkratzer oder eingeschlagene Scheiben - manchmal kommt es vor, dass Autobesitzer ihr Fahrzeug bei der Rückkehr auf den Parkplatz nicht mehr unversehrt vorfinden. Ärgerlich ist es auch, wenn Absicht statt Unachtsamkeit die Ursache war. Was Autofahrer beachten sollten, wenn ihr Wagen beschädigt wurde, erklärt CosmosDirekt-Experte Frank Bärnhof.

SCHÄDEN AM WAGEN SIND KEINE SELTENHEIT

Schäden durch Fremdeinwirkung am eigenen Fahrzeug sind schmerzhaft, denn ihre Behebung kostet Geld, Zeit und Nerven. Wie eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt, dem Direktversicherer der Generali in Deutschland, zeigt, haben viele Autobesitzer bei der Rückkehr zu ihrem Fahrzeug schon einmal eine böse Überraschung erlebt: Mehr als die Hälfte aller Befragten (57 Prozent) hatten schon einmal Dellen in der Karosserie. 52 Prozent der Autofahrer hatten schon Lackkratzer und 29 Prozent fanden ihren Wagen bereits mit beschädigtem Seitenspiegel vor.

WAS TUN BEI VANDALISMUS-SCHÄDEN?

Egal ob Parkrempler oder mutwillig angerichtete Beschädigung: Der erste Schritt ist der Fotobeweis. Frank Bärnhof rät: "Noch an Ort und Stelle sollte der Stand des Fahrzeugs und die Beschädigung fotografiert werden. Da Vandalismus eine Straftat darstellt, sollte der Schaden unbedingt der Polizei gemeldet werden." Auch die eigene Versicherung sollte man über den entstandenen Schaden informieren. "Wird der Täter doch noch ermittelt, wird der Versicherer nach erfolgter Regulierung diesen in Regress nehmen, das heißt ihn zur Erstattung der Schadenssumme auffordern", so Frank Bärnhof. Meist lässt sich der Verursacher jedoch nicht mehr ermitteln, umso wichtiger ist daher auch die eigene Absicherung.

FÜR DEN ERNSTFALL RICHTIG VORSORGEN

Welche Versicherung kommt für Vandalismus-Schäden am Fahrzeug auf? In der Regel entscheidet die Art des Schadens, ob der Teil- oder der Vollkaskoschutz greift. Glasschäden zum Beispiel deckt die Teilkaskoversicherung ab. Sie kommt auch bei Diebstahl oder Brandstiftung auf. Andere Vandalismus-Schäden wie beispielsweise Kratzer im Lack sind über die Vollkaskopolice abgesichert. "Vor einer Regulierung über die Vollkaskoversicherung sollte geklärt werden, ob dies zu einer Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts führt und sich somit der Beitrag erhöht. Der Versicherer kann prüfen, ob es eventuell für den Betroffenen günstiger ist, die Werkstattkosten selbst zu tragen", erklärt Frank Bärnhof.

Tipp: Wer steigende Versicherungskosten nach einem Schaden vermeiden will, sollte die Versicherungsleistungen genau vergleichen. Einige Angebote enthalten einen sogenannten Rabattschutz, der verhindert, dass der Versicherungsbeitrag infolge eines Schadens im folgenden Jahr ansteigt. Dieser Rabattschutz sollte für die Kfz-Haftpflicht- und am besten auch für die Vollkaskoversicherung gelten.

(1) Repräsentative Umfrage "Kfz-Sicherheit 2018" des Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im April und Mai 2018 wurden in Deutschland 1.506 Autofahrer über 18 Jahren befragt.

Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um Quellenangabe: www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-vandalismusschaeden

Weitere Veröffentlichungen zu dieser und zu weiteren Umfragen finden Sie unter: www.cosmosdirekt.de/presse/veroeffentlichungen

Ihre Ansprechpartner:


Sabine Gemballa
Business Partner
CosmosDirekt
Telefon: 0681 966-7560
E-Mail: sabine.gemballa@generali.com

Stefan Göbel
Unternehmenskommunikation
Leiter Externe Kommunikation
Telefon: 089 5121-6100
E-Mail: presse.de@generali.com

Original-Content von: CosmosDirekt, übermittelt durch news aktuell

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