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Bundesarbeitsgericht: Revolution bei den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats?

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Das Bundesarbeitsgericht entscheidet am 13. September 2022 zur Frage, ob der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems verlangen kann (1 ABR 22/21). "Es könnte die wichtigste arbeitsrechtliche Entscheidung des Jahres werden", sagt Dr. Wolfgang Lipinski, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner von ADVANT Beiten, einer führenden deutschen Wirtschaftskanzlei.

Bitte lesen Sie mehr zur anstehenden Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in unserer anliegenden Pressemitteilung. Dr. Wolfgang Lipinski steht Ihnen gerne für ein Interview zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Markus Bauer

ADVANT Beiten
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Arbeitsrecht
Tel. : +49-89-35065-1104
 Markus.Bauer@advant-beiten.com 
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