Alle Storys
Folgen
Keine Story von Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mehr verpassen.

Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.

Mehr Riester-Zulage vom Staat ab 2018 - und wer wirklich davon profitiert!

München (ots)

Der Gesetzgeber versucht durch neue Regelungen, die Riester-Rente etwas attraktiver zu gestalten. Daher gibt es unter anderem ab dem 1. Januar 2018 für Riester-Verträge eine höhere Zulage. Die Grundzulage des Versicherungsnehmers steigt von 154 auf 175 Euro pro Jahr, die Zulagen für Kinder bleiben unverändert. Für jedes Kind, das vor dem 1. Januar 2008 geboren wurde, gibt es 185 Euro pro Jahr, für Kinder die danach das Licht der Welt erblickt haben, jeweils 300 Euro, solange sie kindergeldberechtigt sind.

Durch die höhere Zulage könnten Sparer den Eigenbetrag zu ihrer Altersvorsorge bei gleichbleibender Rentenhöhe senken. Denn um die volle Förderung zu erhalten, müssen vier Prozent des Einkommens, maximal jedoch 2.100 Euro pro Jahr, abzüglich aller Zulagen, in den Vertrag eingezahlt werden. Alternativ steigt die Rentenhöhe an, wenn der Eigenbeitrag auf dem bisherigen Level belassen wird.

Steuerliche Auswirkung der Zulagenerhöhung

Die Anhebung der Grundzulage klingt auf den ersten Blick gut, wie wirkt sie sich aber für den Arbeitnehmer steuerlich aus? Bei der Einkommensteuer wird nicht, wie oft angenommen, der jährliche Eigenbetrag multipliziert mit dem persönlichen Steuersatz rückerstattet. Die staatlichen Zulagen werden vom berechneten Steuervorteil noch abgezogen!

"Für Riester-Sparer bedeutet das, dass eine großzügigere staatliche Zulage steuertechnisch oftmals wieder kompensiert wird", erklärt Robert Dottl, Vorstandsvorsitzender der Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. Daher bringt die Erhöhung der Grundzulage nur Geringverdienern und Familien mit mehreren Kindern einen sofortigen Nutzen. "Denn nur wenn die Steuerersparnis geringer als die Zulagen ausfällt, dann bleibt die Zulagenerhöhung auch wirklich beim Sparer hängen", so der Steuerexperte. Wird ein Riester-Vertrag vorzeitig gekündigt, dann sind alle Zulagen und steuerlichen Vergünstigungen wieder zurückzuzahlen.

Künftig Kapitalabfindung statt Rente möglich

Weiterhin wurde durch das neue Betriebsrentengesetz die Abfindung bei kleinen Renten neu geregelt. Bekommt ein Riester-Sparer voraussichtlich nur eine kleine monatliche Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung, hat nun der Anbieter die Möglichkeit, statt einer winzigen monatlichen Zusatzrente eine Kapitalabfindung zu Beginn der Rente vorzunehmen. Diese einmalige Auszahlung wird im Auszahlungsjahr besteuert, ab 2018 ermäßigt nach der sogenannten Fünftelregelung.

Bei Neuabschluss eines Riester-Vertrages hat der Sparer ab 2018 ein Wahlrecht, ob er die einmalige Rentenauszahlung im Jahr des Renteneintritts oder zum 1. Januar des Folgejahres bevorzugt. "Der Vorteil einer späteren Auszahlung ist, dass der persönliche Steuersatz in der Rente sinkt und somit die Besteuerung des Riester-Vertrages geringer ausfällt", erläutert Robert Dottl.

Positiv: Freibeträge auf Riester

Rentnern, die aufgrund einer zu niedrigen gesetzlichen Rente auf die Grundsicherung angewiesen sind, wird die Riester-Rente nicht mehr wie bisher komplett auf die Sozialleistung angerechnet. Von Armut bedrohten Rentnern wird von der Riester-Rente künftig monatlich ein Grundfreibetrag von 100 Euro gewährt.

Bei Auszahlungen aus dem Riester-Vertrag, die über diesem Freibetrag liegen, werden des weiteren 30 Prozent des höheren Betrags nicht mit den Sozialleistungen verrechnet. Somit können bis zu 202 Euro der Rente anrechnungsfrei bleiben. Diese Neuregelung kommt zum einen Geringverdienern, zum anderen Frauen, die für die Kindererziehung ihre Berufstätigkeit unterbrochen haben oder in Teilzeit gearbeitet haben, zugute und soll einkommensschwache Personen zum "riestern" motivieren.

http://www.lohi.de/steuertipps.html

Pressekontakt:

Kontakt für Rückfragen:
Jörg Gabes, Pressereferent
Tel: 09402 503159 / E-Mail: j.gabes@lohi.de
Werner-von-Siemens-Str. 5, 93128 Regenstauf
www.lohi.de

Original-Content von: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V., übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
Weitere Storys: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V.
  • 12.12.2017 – 11:21

    Checkliste zum Jahresende - so einfach gibt es Geld!

    München (ots) - Zwischen Weihnachtsmarktbesuchen, Weihnachtsfeiern und Shopping-Rausch sollte die Steuererklärung kurz vor Jahresende nicht aus den Augen verloren werden. "Nur noch wenige Tage verbleiben bis zum Jahreswechsel und dann sind möglicherweise einige Steuervorteile, Prämien oder Zulagen für immer verschenkt", darauf weist Robert Dottl, Vorstandsvorsitzender der Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) in ...

  • 09.11.2017 – 12:49

    Steuererklärung nicht gemacht? - Diese Strafen können drohen!

    München (ots) - Abgabestichtag für die Einkommensteuererklärung 2016 war in der Regel der 31. Mai 2017. Wurden die Unterlagen nicht termingerecht beim Finanzamt eingereicht, so kann meist eine Verlängerung erwirkt werden, sofern diese gut begründet und schriftlich beantragt wurde. Jedoch schieben nicht wenige ihre Einkommensteuererklärung vor sich her und der eine oder andere kann die verlängerte Abgabefrist auch ...

  • 24.10.2017 – 10:36

    Kirchensteuer als Sonderausgabe geltend machen

    München (ots) - 2017 feiern wir 500 Jahre Reformation - mit Veranstaltungen in ganz Deutschland und einem Reformationstag am 31. Oktober, der dieses Jahr in allen Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag ist. Fast 22 Millionen Menschen in Deutschland gehörten im Jahr 2016 der evangelischen, rund 23,6 Millionen der römisch-katholischen Kirche an. Ebenso wie Mitglieder der jüdischen Gemeinde müssen sie in Deutschland ...