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Bundesvereinigung Lebenshilfe

Lebenshilfe und andere Verbände überzeugen Politiker
Umstellung vom Brutto- auf das Nettoprinzip in der stationären Eingliederungshilfe ist vom Tisch - Sozialhilfeträger muss weiter Kosten vorfinanzieren

Marburg (ots)

Morgen entscheidet der Deutsche Bundestag über die
Reform der Sozialhilfe. Ein großer Streitpunkt ist die Frage, ob der
Sozialhilfeträger auch weiterhin für die Kosten behinderter Menschen,
die auf Förderung und Betreuung in Wohnheimen und vergleichbaren
Einrichtungen der Behindertenhilfe angewiesen sind,
vorleistungspflichtig ist. Die Bundesregierung hatte vorgeschlagen,
diese Verpflichtung des Sozialhilfeträgers aus dem Sozialhilfegesetz
(Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII) zu streichen.
Sie hat sich jedoch am 16. Oktober in einer Anhörung des
Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales von Sachverständigen
und Vertretern der Behinderverbände überzeugen lassen, dass es nach
wie vor notwendig ist, die Kosten der stationären Eingliederungshilfe
vorzufinanzieren.
Dies sei - so der Vorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe,
Robert Antretter - ein großer Erfolg unserer politischen Arbeit: "Wir
konnten die Abgeordneten mit Beispielen aus der Praxis überzeugen,
wie wichtig es gerade für den Personenkreis geistig und mehrfach
behinderter Menschen ist, dass der Sozialhilfeträger erst vorleistet
und dann abrechnet."
Die meisten Menschen mit geistiger Behinderung sind alleine nicht
in der Lage, ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse so zu ordnen,
dass sie die Kosten ihrer Betreuung mit dem Träger der Einrichtung
selbst abrechnen und vereinbaren können. Diese Festsetzung der Kosten
muss der Sozialhilfeträger  vornehmen und dann hinterher feststellen,
welche Eigenanteile der behinderte Mensch aufbringen muss. Die
rechtzeitige Förderung und Integration behinderter Menschen in die
Gesellschaft darf daran nicht scheitern!
Das Plenum des Deutschen Bundestages wird deshalb morgen einen
Gesetzentwurf zur Reform der Sozialhilfe (SGB XII - Änderungsgesetz)
verabschieden, der an der Vorleistungspflicht des Sozialhilfeträgers
festhält.

Pressekontakt:

Peer Brocke
Bundesvereinigung Lebenshilfe
für Menschen mit geistiger Behinderung e. V.
Raiffeisenstraße 18, 35043 Marburg
Tel. 06421/491-129, e-Mail: presse@lebenshilfe.de

oder Klaus Lachwitz, Leiter des Hauptstadtbüros der Lebenshilfe
Tel. 030/829998701

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