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Bundesamt für Polizei

Schweiz baut die Polizeikooperation mit der EU aus

Bern (ots) -

Die Schweiz und das Europäische Polizeiamt (Euro-pol)
wollen bei der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des
internationalen Terrorismus zusammenarbeiten. Der Bundesrat hat heute
einem entsprechenden Abkommen zugestimmt. Dieses ermöglicht den
Informationsaustausch für bestimmte Deliktskategorien und erlaubt die
Stationierung von Polizeiverbindungsbeamten.
Die Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit in der Schweiz
(Pro-jekt USIS) hat aufgezeigt, dass unter anderem bei der
internationalen Polizeikooperation Lücken bestehen. Aus diesem Grund
will der Bundesrat die vertiefte Polizeizusammenarbeit mit
verschiedenen Staaten und internationalen Organisationen
vorantreiben. Das Kooperationsabkommen mit Euro-pol stellt einen
wichtigen Schritt für die bessere Einbettung der Schweiz im
europäischen Sicherheitsraum dar.
Das europäische Polizeiamt "Europol" wurde von der Europäischen
Union im Verlauf der 1990er Jahre errichtet, um rascher und wirksamer
auf die wachsende transnationale, organisierte Kriminalität und den
internationalen Terrorismus reagieren zu können. Mit Europol soll die
polizeiliche Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der EU im
europäischen Sicherheitsraum verbessert werden. Europol will darüber
hinaus mit ausgewählten Drittstaaten - wie der Schweiz -
Kooperationsabkommen abschliessen.
Das Kooperationsabkommen zwischen der Schweiz und Europol regelt
den Austausch von Informationen bei der Verfolgung bestimmter
Deliktsarten (unter anderen internationaler Terrorismus, illegaler
Drogenhandel, Men-schenhandel, Schlepperwesen, Kinderpornographie),
hinter denen eine kriminelle Organisation vermutet wird. Darüber
hinaus ist der Informations-austausch im Bereich der Geldwäscherei
möglich, sofern diese im Zusam-menhang mit den genannten Delikten
steht.
Neben dem Informationsaustausch sieht das Abkommen die
gegenseitige Stationierung von Polizeiverbindungsbeamtinnen und
-beamten vor.
Das Kooperationsabkommen mit Europol ist nicht zu verwechseln mit
dem Beitritt zu "Schengen": Während es bei der Zusammenarbeit mit
Europol um einen beschränkten Informationsaustausch geht, bewirkt das
Schen-gener Durchführungsübereinkommen eine Verbesserung der
grenzpolizeilichen Zusammenarbeit. Es bildet die Grundlage für die
Errichtung des Datenverbundsystems SIS (Schengener
Informationssystems), in dem europaweit Informationen zu
tatverdächtigen oder vermissten Personen ausgetauscht werden. Europol
bietet darauf ebenso wenig Zugriff wie die bilateralen
Polizeikooperationsabkommen.
Das Kooperationsabkommen mit Europol kann unterzeichnet werden,
so-bald der Rat der EU-Justiz- und -Innenminister seine Zustimmung
erteilt hat. Anschliessend soll dem Parlament eine Botschaft zum
Abkommen vorgelegt werden.

Kontakt:

Christoph Pappa
diplomatischer Berater
Tel. +41 31 323 58 24
[ 020 ]

Original-Content von: Bundesamt für Polizei, übermittelt durch news aktuell

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