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WAZ: Urteil zu verdeckten Ermittlungen: Nicht noch belohnen - Kommentar von Steffen Gaux

Essen (ots)

Dass er die Schülerin ermordet hat, steht außer
Frage. Nur die Art, wie sich die Polizei sein Schuldeingeständnis 
beschafft hat, wurde hinterfragt. Mit negativen Folgen: Jetzt wird 
die Haftstrafe ausgesetzt gegen einen Mann, der ein Kind getötet hat.
Durch ein höchstrichterliches Urteil. Verdeckte Ermittlungen seien 
unzulässig, wenn der Angeklagte von seinem Zeugnisverweigerungsrecht 
Gebrauch gemacht hat.
 Das BGH-Urteil ist ein Schlag ins Gesicht für alle Opfer von 
Straftaten. Es entsteht der Eindruck, dass die Rechte des Täters über
die des Opfers gestellt werden. Das Recht, die Aussage zu verweigern,
steht jedem Angeklagten zu. Das ist Gesetz. Das ist gut so. Dennoch: 
Der Staat hat das Recht, ja die Pflicht, Straftäter zu verfolgen und 
dingfest zu machen. Dabei sollte ihm jedes intelligente Mittel 
eingeräumt werden.
 Folter also nicht. Aber sich das Vertrauen eines Verdächtigen zu 
erschleichen, verstößt nicht gegen die Menschenrechte. Die 
Unverfrorenheit, in privater Runde eine Straftat zu gestehen, zu der 
man sich im Gerichtssaal nicht äußern will, darf nicht noch belohnt 
werden.

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