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EKD - Evangelische Kirche in Deutschland

Religionsfreiheit gilt für alle Ratsvorsitzender unterstreicht Bedeutung der Religionsgemeinschaften im öffentlichen Diskurs

Hannover (ots)

Staat und Gesellschaft sind im öffentlichen
Diskurs auf Akteure angewiesen, die nicht nur ihr Eigeninteresse 
vertreten, sondern "den Sprachlosen eine Stimme verleihen". Darauf 
hat der Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland
(EKD), Bischof Wolfgang Huber, in einem Vortrag am Donnerstag in 
Karlsruhe hingewiesen. "Die von Sachzwängen geprägte 
Lebenswirklichkeit braucht Kräfte, die in Freiheit und Unabhängigkeit
am gesellschaftlichen Willensbildungsprozess mitwirken" und sich am 
gemeinsamen Besten orientieren, sagte Huber am Abend beim 
Jahresempfang der badischen Bischöfe für die Bundesgerichte. In 
Deutschland gebe die Verfassung den Kirchen und 
Religionsgemeinschaften den notwendigen Raum, in der Öffentlichkeit 
zu wirken. Huber wies darauf hin, dass die korporative 
Religionsfreiheit für alle Religionen gelte.
Es sei hervorzuheben, dass das Grundgesetz "nicht in einer 
ausschließenden Weise die christlichen Kirchen privilegiert, sondern 
ihrer grundsätzlichen Absicht nach alle religiösen Überzeugungen und 
alle Religionsgemeinschaften gleich behandelt", betonte der 
Ratsvorsitzende. Die deutsche Verfassungsordnung sei offen dafür, 
dass auch andere Religionen von diesen Möglichkeiten der korporativen
Religionsfreiheit Gebrauch machen. "Sie können dabei auch den Status 
der Körperschaft des öffentlichen Rechts erlangen." Das gelte auch 
für den Islam. Doch ob sich eine Religion aus ihrem Selbstverständnis
heraus korporativer Gestaltungsmöglichkeiten bedient, liege in ihrer 
eigenen Verantwortung. "Sie kann in diesem Prozess unterstützt 
werden; ihr die Verantwortung für die Wahrnehmung solcher 
Gestaltungsmöglichkeiten abzunehmen, wäre jedoch mit der 
vorausgesetzten Freiheit der Religion nicht vereinbar." Es entspreche
dem Kern des christlichen Glaubens, die Menschenwürde, die 
Menschenrechte und damit die Religionsfreiheit auch Menschen anderen 
Glaubens zuzuerkennen, sagte Huber. "Deshalb respektieren die 
christlichen Kirchen das Existenzrecht anderer Religionen, 
einschließlich ihres Anspruchs auf ein Wirken in der 
gesellschaftlichen Öffentlichkeit."
Bei der Mit-Gestaltung des öffentlichen Raumes müsse in einer 
pluralen Gesellschaft auf Alleinvertretungsansprüche verzichtet 
werden. "Die offene Gesellschaft westlicher Prägung birgt eine 
Vielfalt von Lebensvorstellungen, Weltanschauungen und Religionen in 
sich, deren Beziehungen zueinander in einem Prozess 
gesellschaftlicher Auseinandersetzung und Verständigung auf der 
Grundlage gegenseitiger Toleranz gestaltet werden müssen." Toleranz 
meine dabei nicht, alles für richtig zu halten. "Religiöse Toleranz 
in einem ernsthaften Sinn meint das Aushalten und Austragen von 
Differenzen in Anerkennung der Verbindlichkeit von religiösen 
Überzeugungen. Eine freiheitliche Gesellschaft, in der religiöse 
Überzeugungen ernst genommen werden, braucht eine wache, 
selbstbewusste Toleranz, die den Dialog einfordert, um gemeinsam 
Antworten auf die für alle wichtigen Fragen zu suchen."
Hannover, 10. Juli 2008
Pressestelle der EKD
Silke Römhild
Hinweis: Den Vortrag im Wortlaut können Sie anfordern unter  
presse@ekd.de.

Pressekontakt:

Evangelische Kirche in Deutschland
Hans-Christof Vetter
Herrenhäuser Strasse 12
D-30419 Hannover
Telefon: 0511 - 2796 - 269
E-Mail: christof.vetter@ekd.de

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